Die Frage dieses Kapitels: Was arbeitet in einem Reinigungsmittel eigentlich — und woran erkennst du, dass du das falsche in der Hand hast?
In einem Lager, wie ich zu viele gesehen habe, stehen zwanzig Flaschen. Vier Sanitärreiniger, weil jeder Objektleiter einen anderen mitgebracht hat. Zwei Glasreiniger. Ein Mittel „für Edelstahl”, eines „für Kunststoff”, eines „für Fliesen”. Ein Grundreiniger ohne Etikett. Eine Sprühflasche mit blauer Flüssigkeit, von der niemand weiß, was drin ist. Und ein Entkalker, von dem die Kollegin sagt, der sei „der stärkste”.
Dieses Lager ist kein Zeichen von Ausstattung, sondern davon, dass niemand im Betrieb weiß, welche Mittelgruppe welchen Schmutz löst. Wer das weiß, braucht wenige Mittel — nicht aus Sparsamkeit, sondern weil sich die Zahl der Produkte aus der Zahl der Schmutzarten ergibt, und die ist klein.
Der schnellste Zugang: der GISCODE
Bevor es um einzelne Stoffe geht, ein Werkzeug, das jedem Kleinbetrieb Arbeit abnimmt. Die berufsgenossenschaftliche Regel zum Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln beschreibt den GISCODE als System, das Gefährdungen und Maßnahmen „in einer überschaubaren Zahl von Produktgruppen” zusammenfasst; für die Reinigung stehen die Kürzel GS für Sanitärreiniger, GU für Unterhaltsreiniger, GG für Grundreiniger, GD für Desinfektionsreiniger, GE für Emulsionen und Dispersionen, GR für Rohrreiniger, GF für Fassadenreiniger und GH für Holz- und Steinpflegemittel. Informationsquelle ist die Gefahrstoffsoftware der BG BAU mit einer Handschuhdatenbank.1 Insgesamt teilt der GISCODE Reinigungs- und Pflegemittel in rund 50 Produktgruppen ein; Entwürfe für Betriebsanweisungen gibt es dort in 15 Sprachen.2
Und hier steht der Satz, der einen Betrieb spürbar entlastet: Mit dem GISCODE lassen sich „Produkte mit vergleichbaren Gefährdungen zu Produktgruppen zusammenfassen, sodass nicht für jedes Produkt eine eigene Betriebsanweisung nötig ist”.3 Für einen Betrieb mit dreißig Produkten ist das der Unterschied zwischen dreißig Betriebsanweisungen und einer Handvoll.
Tenside: der Kern fast jeder Flasche
Tenside senken die Oberflächenspannung des Wassers, sodass es Oberflächen und Gewebe besser benetzt, und lösen schlecht wasserlösliche Verschmutzungen wie Fett. Der Grund liegt im Aufbau: Ein Tensidmolekül hat einen wasserliebenden (hydrophilen) und einen fettliebenden (lipophilen) Teil. Es kann also an beidem gleichzeitig andocken und den Fettschmutz ins Wasser mitnehmen.4
Vier Gruppen werden unterschieden, und sie können verschiedene Dinge:5
- Anionische Tenside tragen eine negative Ladung und sind die Hauptkomponente der waschaktiven Substanzen in den meisten heutigen Produkten. Sie sind das Arbeitspferd gegen Fettschmutz.
- Nichtionische Tenside sind ungeladen. Sie wirken besonders bei synthetischen Fasern und niedrigen Temperaturen, hemmen Vergrauen und Verfärbung an Synthetikgeweben und sind schaumarm.
- Kationische Tenside tragen eine positive Ladung, sind die Hauptkomponente von Weichspülern, wirken antistatisch, und einige haben eine biozide Wirkung. Für die Reinigungsleistung gilt die Einschränkung, dass sie „im neutralen und alkalischen pH-Bereich schlechter als reines Wasser” wirken — als Reiniger also kein Ersatz, sondern eine Zusatzfunktion.
- Amphotere Tenside, kurz Amphotenside, können je nach pH-Wert beides sein. Die wichtigste Gruppe sind die Alkylbetaine: „waschtechnisch gut, wenig toxisch und gut hautverträglich”, eingesetzt gegen fetthaltigen Schmutz.
Wo diese Gruppen stecken, ist ebenfalls belegt: anionische, kationische und nichtionische Tenside in Sanitär-, Grund-, Unterhalts- und Glasreinigern; Amphotenside in Desinfektionsreinigern.6
Und die Grenze, die für den Betrieb zählt, steht in derselben Regel in einem Satz: „Tenside bewirken eine Entfettung der Haut.” Was Fett von der Fliese löst, löst Fett von der Hand. Deshalb sind Tenside nicht nur Reinigungsmittel, sondern auch Hautbelastung.
Noch eine Grenze, weil Kunden danach fragen: Der Primärabbau nimmt den Tensiden die schmutzlösende Wirkung und die Gefährlichkeit für Wasserlebewesen; der vollständige Endabbau kann im Labor bis zu 28 Tage dauern, während in Kläranlagen „mehr als die Hälfte nach wenigen Stunden abgebaut” ist.
Lösemittel: für das, was Wasser nicht anfasst
Lösemittel „lösen hartnäckigen Schmutz wie Öl, Fett, Wachs, Lacke und Klebstoffe”.7 Das ist genau die Schmutzgruppe, bei der Tenside an ihre Grenze kommen: etwas, das in Wasser nicht in Lösung geht und sich auch nicht mit Mechanik abschieben lässt.
Welche wo stecken: Alkohole wie Ethanol und Isopropanol in Sanitär-, Grund-, Unterhalts- und Glasreinigern sowie in Emulsionen; Glykolether wie 2-Butoxyethanol, Butyldiglykol und 2-Phenoxyethanol in Grundreinigern; aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe, also Benzine, in Holz- und Steinpflegemitteln.8
Die Grenzen sind hier nicht technisch, sondern gesundheitlich und ökologisch. Lösemittel verflüchtigen sich — sie verschwinden also nicht, sie wandern in die Atemluft. Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe werden aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung nicht mehr eingesetzt, nicht wassermischbare Lösemittel dürfen nicht ins Abwasser gelangen. Für 2-Butoxyethanol gilt ein Arbeitsplatzgrenzwert von 10 ml/m³ beziehungsweise 49 mg/m³, Überschreitungsfaktor 2, Kategorie I.9
Dazu passt eine Messaussage, die jeder Betriebsinhaber kennen sollte: Beim Wischen ist für die meisten Produktgruppen die Einhaltung des Grenzwerts belegt; hohe Belastungen treten vor allem bei aldehydischen Desinfektionsreinigern, bei bestimmten Grundreinigern mit 2-Butoxyethanol oder Limonen und bei Reinigern mit flüchtigen Säuren auf, und beim Sprühen entstehen Aerosole, deren Exposition noch nicht ausreichend untersucht ist.10 Der Grundreiniger ist also das Produkt, bei dem die Belüftung wirklich zählt.
Komplexbildner: die stillen Helfer
Komplexbildner — auch Builder oder Enthärter genannt — binden die Härtebildner Calcium und Magnesium, damit die Tenside überhaupt wirken können. Beispiele sind Citrate, Phosphate, Phosphonate, EDTA, NTA und Zeolithe.11 In hartem Wasser wären die Tenside sonst damit beschäftigt, mit dem Kalk zu reagieren, statt Schmutz zu lösen. Deshalb bringt dort mehr Mittel oft weniger als ein Produkt mit passendem Builder.
Die Grenzen liegen im Abwasser: Phosphate führten zu Algenwachstum und Sauerstoffarmut in Gewässern und wurden in Haushaltswaschmitteln weitgehend ersetzt; Phosphonate sind biologisch schwer abbaubar. In Grundreinigern sind Komplexbildner „in geringen Mengen” enthalten.12
Säuren: gegen alles Mineralische
Saure Mittel lösen mineralische Verschmutzungen — Kalk, Urinstein, Rost.13 Dort endet ihr Einsatzgebiet auch: Fett, Eiweiß und Pflegefilme sind nicht mineralisch.
Welche Säuren tatsächlich in Produkten stecken, benennt die berufsgenossenschaftliche Regel für Sanitärreiniger ausdrücklich. Als organische Säuren: Ameisensäure, Essigsäure, Glykolsäure und Zitronensäure. Als anorganische Säuren und saure Salze: Salzsäure, Phosphorsäure, Amidosulfonsäure sowie Kalium- und Natriumhydrogensulfat. Dazu Inhibitoren, Verdickungsmittel, Lösungsvermittler — und in einer bestimmten Produktgruppe Hypochlorit, also Chlorbleiche. Bei Fassadenreinigern nennt dieselbe Regel Phosphor- oder Salzsäure und Ameisensäure und hält fest, dass „wenige Produkte Flusssäure oder Hydrogendifluoride enthalten”; Steinkristallisatoren einer Gruppe basieren auf Hexafluorsilikaten.
Dazu gehört eine Warnung, die eigens stehen muss: Flusssäure, Hydrogendifluoride und Hexafluorsilikate sind kein „etwas stärkerer Sanitärreiniger”. Flusssäureverätzungen sind in der Erstphase schmerzarm und wirken systemisch über die Bindung von Calcium. Zur Ersten Hilfe und zum Gegenmittel liegt mir keine Primärquelle vor, und ich schreibe hier nichts aus dem Gedächtnis. Was gilt: Diese Produktgruppe gehört nicht in einen Kleinbetrieb ohne besondere Unterweisung und Erste-Hilfe-Vorsorge. Alles Weitere muss aus dem Sicherheitsdatenblatt des Produkts und aus einer arbeitsmedizinischen Quelle kommen. Offener Punkt.
Welche Säure wie scharf ist, lässt sich der Richtung nach belegen: Salz-, Ameisen- und Phosphorsäurereiniger sind die aggressivsten; für die laufende Entkalkung werden Mittel auf Basis von Amidosulfonsäure, Methansulfonsäure und Zitronensäure empfohlen.14
Und damit zu dem Irrtum, der am meisten Schaden anrichtet: „Zitronensäure ist harmlos” ist falsch. Erstens nennt die Berufsgenossenschaft Zitronensäure ausdrücklich als Auslöser von Chlorgas, wenn sie mit chlorhaltigen Reinigern zusammenkommt.15 Zweitens entscheidet nicht die Herkunft des Stoffs, sondern pH-Wert und saure Reserve.
Laugen und Alkalien: gegen Fett, Eiweiß und Pflegefilme
Alkalische Mittel sind das Gegenstück. Belegt ist, dass alkalische Mittel Pflegefilme entfernen und dass Rohrreiniger mit Natrium- oder Kaliumhydroxid Verstopfungen lösen.16 Namentlich enthalten Grundreiniger Natrium- oder Kaliumhydroxid beziehungsweise -silikate, Ammoniak, 2-Aminoethanol und Triethanolamin, dazu Entschäumer; Rohr- und Fassadenreiniger arbeiten mit Natronlauge.
Hier muss ich ehrlich sein. Die geläufige Lehrformel „Fett und Eiweiß löst man alkalisch, Kalk löst man sauer” ist in der Branche unbestritten und fachlich zutreffend — aber eine amtliche oder berufsgenossenschaftliche Quelle, die sie in dieser Allgemeinheit ausspricht, habe ich nicht gefunden. Belegt sind nur die Teilsätze „sauer löst Mineralisches” und „alkalisch löst Pflegefilme und Verstopfungen”. Für „alkalisch löst Fett” trägt die Begründung über die Tenside und die Verseifung, nicht über eine zitierbare Vorschrift. Im Buch steht das deshalb als Fachwissen, nicht als Regel. Offener Punkt.
Zwei Besonderheiten bei Rohrreinigern gehören in jede Unterweisung. Manche enthalten Aluminiumpulver und Nitrate; nach Wasserzugabe entsteht „extrem entzündbares Wasserstoffgas”, das mit Luft explosionsfähige Gemische bildet, und in Abflussnähe müssen Zündquellen ausgeschlossen werden. Und bei einigen Rohrreinigern entsteht Ammoniakgas, das die Wirkung unterstützen soll. Für Ammoniak gilt ein Arbeitsplatzgrenzwert von 20 ml/m³ beziehungsweise 14 mg/m³, Überschreitungsfaktor 2, Kategorie I.17 Dass ein Rohrreiniger Ammoniak freisetzen kann, ist der Schlüssel zu einer der gefährlichsten Kombinationen überhaupt — die steht in einem eigenen Kapitel.
Enzyme: stoffspezifisch und temperaturabhängig
Enzyme spalten Verschmutzungen stoffspezifisch, sodass sie sich danach leichter ablösen lassen: Amylasen spalten Stärke, Cellulasen Cellulose, Lipasen Fette, Proteasen Eiweiß. Die optimale Wirkung liegt „bei etwa 40 bis 60 °C”.18
Dieses Temperaturfenster ist die praktisch wichtigste Grenze: Ein Enzymreiniger in kaltem Wasser wirkt schlecht. Und damit kollidiert er mit einer Vorgabe, die für alles andere gilt — Gebrauchslösungen sind „grundsätzlich” mit kaltem Wasser anzusetzen, um verstärkte Dampfbildung zu vermeiden.19 Diesen Zielkonflikt glättet dieses Buch nicht: Die Herstellerangabe zur Ansetztemperatur geht hier vor, und die Begründung der Pauschalregel wiegt bei einem Enzymreiniger ohne flüchtige Gefahrstoffe anders als bei einem lösemittelhaltigen Grundreiniger. Eine Quelle, die den Konflikt auflöst, habe ich nicht gefunden. Offener Punkt.
Dass Proteasen als atemwegssensibilisierend gelten, ist verbreitetes Fachwissen; eine Primärquelle dafür liegt mir nicht vor. Wer es in einer Betriebsanweisung verwenden will, holt es aus Abschnitt 2 und 11 des Sicherheitsdatenblatts des konkreten Produkts. Offener Punkt.
Duft- und Konservierungsstoffe: die Gruppe, die nichts reinigt
Duftstoffe verleihen Duft und überdecken Eigengerüche. „Einige Stoffe, etwa Limonen oder Geraniol, können Allergien auslösen”; Hinweise darauf finden sich auf der Verpackung. Konservierungsmittel verhindern in flüssigen oder pastösen Produkten das Wachstum von Bakterien und Pilzen; biozide Stoffe können allgemein Kläranlagen beeinträchtigen, Wasserlebewesen schädigen und die Trinkwasseraufbereitung erschweren.20 Enthalten sind Duft-, Farb- und Hilfsstoffe in Sanitär-, Grund-, Unterhalts-, Emulsions- und Glasreinigern, Konservierungsstoffe in Sanitär-, Unterhalts-, Emulsions- und Glasreinigern.21
Daraus folgt die konkreteste Substitutionsvorgabe der ganzen berufsgenossenschaftlichen Regel: Nach Möglichkeit sind Mittel ohne Duft- und Konservierungsstoffe zu verwenden. Für einen Kleinbetrieb ist das die billigste Verbesserung, die es im Gefahrstoffrecht gibt — sie kostet nur eine andere Bestellung.
Der pH-Wert sagt weniger, als du denkst
Nur so viel hier, weil der pH-Wert in Kapitel 4 sein eigenes Kapitel hat. Normativ belastbar sind zwei Dinge. Erstens: Nach der CLP-Verordnung liegt ein „extremer pH-Wert” vor, wenn er bei oder unter 2 oder bei oder über 11,5 liegt, und das kann die Einstufung als hautätzend Kategorie 1 begründen.22 Zweitens: Der pH-Wert allein entscheidet nichts — es zählt die Reserve, also die Pufferkapazität. „Je höher die Pufferkapazität ist, desto stärker wirkt sie reizend bzw. ätzend.”23 Ein Zitronensäurereiniger mit pH 2,5 und ein Salzsäurereiniger mit pH 2,5 sind deshalb nicht gleich gefährlich: Der pH-Wert sagt, wie viele freie Wasserstoffionen jetzt vorliegen, die Reserve, wie viele nachgeliefert werden, wenn die Haut puffert.
Eine Zahl zum Merken liefert die berufsgenossenschaftliche Regel für Unterhaltsreiniger: Konzentrate liegen „typischerweise” zwischen pH 3,5 und 11,5; Produkte darüber oder darunter gehören zu den Grund- beziehungsweise Sanitärreinigern.24 Das erklärt, warum ein Unterhaltsreiniger im Konzentrat nicht neutral ist, obwohl die Gebrauchslösung fast neutral wirkt — und die obere Grenze 11,5 ist genau die CLP-Schwelle.
Konzentrat oder anwendungsfertig
Jetzt zur Frage, die jeden Einkauf betrifft. Die berufsgenossenschaftliche Regel nennt als Alternative zum Dosieren ausdrücklich den Einkauf als Gebrauchslösung in kleinen Gebinden.25 Das ist formal eine Substitutionsmaßnahme: Wer anwendungsfertig kauft, beseitigt den Kontakt mit dem Konzentrat — und das Konzentrat ist der gefährliche Zustand, nicht die Gebrauchslösung.
Muss doch dosiert werden, gilt eine Rangfolge. Bevorzugt sind Systeme mit automatischer Zwangsdosierung von Wasser und Gefahrstoff, weil sie den Konzentratkontakt vermeiden; alternativ, aber ausdrücklich weniger sicher sind Dosierflaschen, Dosierbeutel, Messbecher und Dosierpumpen. Bei manueller Dosierung gilt: „stets das Produkt dem Wasser zugeben”, nicht umgekehrt. Überdosierungen sind zu vermeiden — als Folgen nennt die Regel Gesundheitsgefährdungen, Schäden an Oberflächen und höhere Abwasserbelastung. Verlangt werden außerdem Schulung und Kontrolle der Dosierung, etwa durch die Objektleitung.
Zu den Kosten kann ich keine Zahlen beitragen, und ich erfinde keine: Eine belastbare Quelle, die Konzentrat und anwendungsfertige Ware preislich vergleicht, habe ich nicht gefunden. Offener Punkt. Was jeder selbst nachrechnen kann: Das Konzentrat ist pro Liter Gebrauchslösung billiger und braucht weniger Lagerplatz, weil Wasser nicht transportiert und nicht gelagert wird. Die anwendungsfertige Ware kostet mehr und braucht mehr Platz, nimmt aber die Fehlerquelle Dosierung und den Konzentratkontakt ab. Das ist eine Abwägung zwischen Materialkosten und Fehlerkosten, und sie fällt in einem Betrieb mit vielen kurz angelernten Kräften anders aus als in einem mit festen Teams. In einem nebenberuflichen Betrieb mit wenigen Stunden in der Woche fällt sie meist gegen das Konzentrat aus: Der Preisvorteil ist bei kleinen Mengen kaum messbar, das geöffnete Gebinde steht monatelang, und jede Umfüllung löst eine Kennzeichnungspflicht aus.
Warum zwanzig Flaschen kein Sortiment sind
Jetzt zurück an den Anfang. Die Zahl der Produkte im Lager ist ein Qualitätsmerkmal, aber nach unten. Dafür gibt es vier Gründe, und keiner davon ist Sparsamkeit.
Erstens: Jedes Produkt mehr ist Papier mehr. Produkte mit vergleichbaren Gefährdungen lassen sich über den GISCODE zusammenfassen — aber nur, wenn sie wirklich vergleichbar sind.26 Vier Sanitärreiniger von vier Herstellern können in vier Gruppen fallen, und dann brauchst du vier Betriebsanweisungen für dieselbe Tätigkeit.
Zweitens: Jedes Produkt mehr ist ein Paar mehr, das nicht zusammenkommen darf. Die Regel ist kurz und absolut: „Reinigungsmittel dürfen nicht gemischt werden”, und das gilt ausdrücklich auch für die Entsorgung von Restmengen, weil Gefahrstoffe wie Chlorgas frei werden können.27 Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege geht weiter: „Reinigungsmittel nie mischen und nicht nacheinander verwenden”, denn ein direktes Vermischen ist nicht nötig — schon kleine, in der Luft schwebende Partikel können reagieren.28 Bei zwanzig Flaschen gibt es rechnerisch 190 Paare. Bei fünf sind es zehn.
Drittens: Jedes Produkt mehr ist eine Lagerfrage mehr. Ob ein Stoff neben einem anderen gelagert werden darf, ist anhand des Sicherheitsdatenblatts zu prüfen.29
Viertens: Zwanzig Flaschen sind meist ein Symptom. Sie stehen dort, weil irgendwann etwas nicht sauber wurde und jemand „etwas Stärkeres” geholt hat, statt zu fragen, welche Schmutzart vorliegt. Genau dieses Nachgreifen ist der Weg in die gefährliche Kombination: erst der Chlorreiniger, dann der saure Entkalker auf dieselbe Fläche. Die Substitutionspflicht kann ohnehin nur beurteilen, wer weiß, welche Schmutzart welches Mittel braucht; bei gleichem Wirkungsumfang ist das Mittel mit dem geringeren gesundheitlichen Risiko zu wählen.
Als Inhaber: Die Mittelauswahl ist deine Entscheidung, nicht die der Kraft im Objekt, und sie ist eine Pflicht, keine Geschmacksfrage. Du schuldest vier Dinge: eine Liste aller eingesetzten Produkte mit GISCODE, aus der sich die Zahl der nötigen Betriebsanweisungen ergibt; eine dokumentierte Substitutionsprüfung, am einfachsten beginnend bei Duft- und Konservierungsstoffen, weil die Regel dort ausdrücklich den Verzicht verlangt; eine Entscheidung über das Dosiersystem nach der Rangfolge Zwangsdosierung vor Dosierhilfe, und wo beides unverhältnismäßig ist, anwendungsfertiger Einkauf; und eine Unterweisung, die die Gruppen erklärt, nicht die Marken — wer weiß, dass Kalk sauer und Pflegefilm alkalisch angegangen wird, greift auch beim Lieferantenwechsel zum richtigen Kanister. Das Verfahren zu Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisung, Unterweisung, Kennzeichnung und Lagerung steht in Kapitel 11.
Das Sicherheitsdatenblatt, hier nur als Hinweis
Für jedes dieser Produkte gibt es ein Sicherheitsdatenblatt mit 16 Abschnitten in einem festen Aufbau, der sich aus der REACH-Verordnung ergibt.30 Eines daraus gehört schon hierher, weil es die häufigste Verwechslung betrifft: Der pH-Wert steht in Abschnitt 9, die Einstufung aber in Abschnitt 2 — und die Einstufung ist die Entscheidungsgrundlage, nicht der pH-Wert.31 Welche Abschnitte in der Praxis zählen und warum man sie nicht ungeprüft abschreiben darf: Kapitel 11.
Die typische Fehlentscheidung
Die typische Fehlentscheidung ist der Kauf statt der Zuordnung: Es wird nicht sauber, also wird ein weiteres Mittel besorgt. Meist war aber nicht das Mittel zu schwach, sondern die Gruppe falsch — sauer auf Fett, alkalisch auf Kalk, Tensid auf Lack.
Die zweite Variante ist das Vertrauen auf den Produktnamen. „Für Edelstahl”, „für Fliesen”, „für Kunststoff” steht auf der Flasche und sagt über die Inhaltsstoffe nichts. Wer wissen will, was arbeitet, liest Inhaltsstoffgruppe und GISCODE, nicht die Vorderseite.
Die dritte ist die Annahme, ein Mittel sei harmlos, weil es „natürlich” klingt. Zitronensäure ist ein guter Entkalker und ein möglicher Chlorgas-Auslöser.32 Beides ist wahr, und nur eines steht in der Werbung.
Deine nächste Aufgabe
- Heute, 30 Minuten: Stell jede Flasche aus Lager, Wagen und Kofferraum auf einen Tisch und schreib eine Liste: Produktname, Hersteller, Produktgruppe. Was ohne Etikett dasteht, wird nicht geraten, sondern entsorgt.
- Diese Woche, 45 Minuten: Trag zu jedem Produkt den GISCODE nach — er steht auf dem Gebinde oder im technischen Datenblatt. Danach siehst du, wie viele Gefährdungsgruppen du wirklich führst.
- Diese Woche, 20 Minuten: Markier jedes Produkt, das es doppelt gibt, und entscheide, welches bleibt. Ziel ist ein Mittel je Schmutzart und Oberflächengruppe, nicht je Lieferantenbesuch.
- Diese Woche, 15 Minuten: Prüfe, ob ein Produkt mit Flusssäure, Hydrogendifluoriden oder Hexafluorsilikaten im Bestand ist. Wenn ja: stehen lassen, Sicherheitsdatenblatt holen und erst wieder einsetzen, wenn Unterweisung und Erste-Hilfe-Vorsorge geklärt sind.
- Im nächsten Monat, 60 Minuten: Lass dir Zwangsdosierung und anwendungsfertige Kleingebinde durchrechnen — und entscheide nach Fehlerkosten, nicht nur nach Literpreis.
- Im nächsten Monat, 30 Minuten: Erklär dem Team die fünf Gruppen dieses Kapitels und was jede löst. Lass danach jeden sagen, welches Mittel er bei Kalk, bei Fett und bei einem alten Pflegefilm nehmen würde.
Zu diesem Kapitel
Status der Angaben: Die Inhaltsstoffgruppen der Produktgruppen, die Rangfolge der Dosierhilfen, die Zusammenfassung über den GISCODE, der pH-Bereich der Unterhaltsreiniger-Konzentrate und die Substitutionsvorgabe zu Duft- und Konservierungsstoffen sind berufsgenossenschaftlich belegt (DGUV Regeln 101-019 und 101-605) und damit die belastbarste Stufe dieses Kapitels. Die Wirkbeschreibungen der Tensidklassen, der Lösemittel, Komplexbildner, Enzyme sowie der Duft- und Konservierungsstoffe stammen vom Umweltbundesamt und einem Industrieverband; die Arbeitsplatzgrenzwerte aus der TRGS 900, die Einstufungsschwellen aus der CLP-Verordnung über eine Darstellung der BG BAU. Die Abstufung der Säureschärfe ist eine Herstellerangabe. Nicht belegt und im Text als offener Punkt gekennzeichnet: die allgemeine Lehrformel „Fett und Eiweiß alkalisch, Kalk sauer” in dieser Allgemeinheit; Erste Hilfe und Gegenmittel bei Flusssäureverätzung; die Sensibilisierungswirkung von Proteasen; die Auflösung des Zielkonflikts zwischen Enzym-Temperaturoptimum und der Vorgabe, kalt anzusetzen; ein Kostenvergleich Konzentrat gegen anwendungsfertig in Zahlen; und die Folgen von Unterdosierung außerhalb der Desinfektion. Dosierangaben und Verdünnungsverhältnisse stehen hier bewusst nicht; sie stehen auf dem Gebinde und im Sicherheitsdatenblatt und sind produktspezifisch.
Vor Drucklegung zu prüfen: Alle Paragrafen- und TRGS-Angaben wurden über amtliche und berufsgenossenschaftliche Spiegelquellen bezogen, weil gesetze-im-internet.de und baua.de während der Recherche nicht erreichbar waren; jede Paragrafenzitierung ist am Originaltext und jede TRGS gegen baua.de zu prüfen. Die Arbeitsplatzgrenzwerte für 2-Butoxyethanol und Ammoniak sind an der dann geltenden Fassung der TRGS 900 zu verifizieren. Die Einstufungsschwellen nach CLP sind am Verordnungstext (Anhang I Teil 3) zu prüfen, ebenso die Bestimmung der sauren und alkalischen Reserve nach TRGS 201 Anhang 4. Für die Flusssäure-Erste-Hilfe ist entweder eine arbeitsmedizinische Primärquelle zu beschaffen oder der Abschnitt auf den jetzigen Satz zu beschränken. Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien wird mit Wirkung vom 23.09.2029 durch die Verordnung (EU) 2026/405 abgelöst; bis dahin gilt die alte Fassung weiter, und ein Buch mit diesem Stand darf die neue nicht als geltend darstellen.
Querverweise: Kapitel 1 (Schmutz, und was ihn löst), für die Zuordnung Schmutzart zu Hebel · Kapitel 4 (Der pH-Wert als Werkzeug im Kopf), für Skala und Reserve · Kapitel 7 (Schutz- und Pflegeschichten), für Pflegefilme und ihr Entfernen · Kapitel 8 (Glas, Sanitär, Edelstahl), für die Säure am Einsatzort · Kapitel 11 (Sicherheitsdatenblatt, Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisung, Kennzeichnung und Lagerung) · das Kapitel zu den gefährlichen Kombinationen, für Chlor, Säure und Ammoniak · das Kapitel zur Haut, für Feuchtarbeit und Handschuhe.
Allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Arbeitsschutzberatung. Stand dieses Kapitels: 9. Oktober 2026.










