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PRAXISREIHE · BAND 4 · KAPITEL 4

4 — Der pH-Wert als Werkzeug im Kopf

Von Salih Daglar · Vollständiger Buchtext · etwa 19 Minuten Lesezeit

Alle Kapitel dieses Buches →

Die Frage dieses Kapitels: Wie findest du mit einer einzigen Zahl das richtige Mittel für den Schmutz, der vor dir liegt — und warum sagt dieselbe Zahl nichts darüber, wie gefährlich dieses Mittel ist?

Eine Duschkabine in einem Vereinsheim, grauer Schleier auf der Glastrennwand, weiße Krusten an der Armatur. Die Kraft wischt mit dem Unterhaltsreiniger, den sie immer nimmt. Nichts passiert. Sie wischt zweimal nach, drückt stärker, nimmt mehr Mittel. Immer noch nichts. Dann holt sie aus dem Schrank, was danebensteht und stärker aussieht. Vielleicht ein Sanitärreiniger — dann wird die Kabine sauber. Vielleicht ein Grundreiniger — dann wird gar nichts sauber, und die Arbeit war umsonst. Vielleicht beides hintereinander — dann wird es gefährlich.

Der Unterschied zwischen diesen drei Ausgängen ist keine Frage von Fleiß. Es ist eine Frage von einer Zahl, die auf jedem Gebinde steht und die fast niemand liest.

Die Skala, die jeder kennt, und die Norm, die es nicht gibt

Der pH-Wert beschreibt, wie viele freie Wasserstoff-Ionen in einer wässrigen Lösung vorliegen — also, einfach gesagt, wie sauer oder wie alkalisch sie ist. Die Skala läuft von 0 bis 14, in der Mitte bei 7 liegt der neutrale Punkt. Darunter sauer, darüber alkalisch.

Hier kommt der erste Satz, den du in keinem Prospekt findest: Es gibt keine Rechtsnorm und keine Technische Regel für Gefahrstoffe, die Reinigungsmitteln pH-Bereiche zuweist. Die Tabellen, die man überall sieht — „sauer 0 bis 6, neutral 6 bis 8, alkalisch 8 bis 14” —, sind Fachkonvention und Herstellerangabe, nicht Normtext; für diese Einteilung ließen sich in der Recherche ausschließlich Händler- und Blogquellen finden.1

Das ist kein Grund, die Skala wegzuwerfen. Sie ist das beste Denkwerkzeug, das dieses Gewerbe hat. Es ist nur ein Grund, sie nicht als Vorschrift auszugeben. Normativ belastbar sind genau zwei Dinge, und beide kommen aus dem Gefahrstoffrecht, nicht aus der Reinigungstechnik: die Schwellen der europäischen Einstufungsverordnung bei pH 2 und pH 11,5, und der Umstand, dass es nicht auf den pH-Wert, sondern auf die Reserve ankommt. Dazu unten mehr.

Welche Produktgruppe wo liegt

Die einzige berufsgenossenschaftliche Quelle, die Produktgruppen und pH-Werte überhaupt miteinander verbindet, ist die DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln” von Mai 2023. Was dort steht, steht hier — und was dort nicht steht, steht hier auch nicht.

Produktgruppe Was die DGUV Regel sagt Wofür die Gruppe da ist
Sanitärreiniger (GS) „Sanitärreiniger sind saure Reinigungsmittel”; kein Zahlenwert genannt mineralische Verschmutzungen: Kalk, Urinstein, Rost
Unterhaltsreiniger (GU) Konzentrate „typischerweise” pH 3,5 bis 11,5; darüber oder darunter gehört das Produkt in eine andere Gruppe der laufende Unterhalt
Grundreiniger (GG) „Grundreiniger sind alkalische Reinigungsmittel” mit „hohem pH-Wert”; bei niedrigerem Alkaligehalt wird „pH-Wert unter 11” genannt alte Pflegefilme entfernen
Rohrreiniger (GR) „stark alkalisch”, Natrium- oder Kaliumhydroxid Verstopfungen
Fassadenreiniger (GF) GISCODE GF50 sauer, GF60 alkalisch Fassade
Desinfektionsreiniger (GD) kein pH-Wert angegeben Desinfektion, siehe Kapitel 13
Emulsionen, Dispersionen (GE) kein pH-Wert angegeben Pflegefilme aufbauen

Alle Angaben dieser Tabelle nach DGUV Regel 101-019, Abschnitte 3.2.3.1 bis 3.2.3.9.2 Die Kürzel in Klammern sind GISCODEs — ein System, das Produkte mit vergleichbaren Gefährdungen zu einer überschaubaren Zahl von Gruppen zusammenfasst.3 Für den Betrieb ist das mehr als eine Sortierhilfe: Mit dem GISCODE lassen sich Produkte so gruppieren, dass nicht für jedes einzelne Produkt eine eigene Betriebsanweisung nötig ist.4 Bei dreißig Produkten im Lager ist das der Unterschied zwischen dreißig Papieren und sechs.

Die Spanne pH 3,5 bis 11,5 für Unterhaltsreiniger-Konzentrate ist die praktisch wertvollste belegte Zahl dieses Kapitels. Sie erklärt, warum der „neutrale” Unterhaltsreiniger im Kanister eben nicht neutral ist, obwohl die fertige Wischlösung fast neutral wirkt. Und die obere Grenze 11,5 ist kein Zufall: Es ist genau die Schwelle, ab der ein Gemisch regelmäßig als hautätzend einzustufen wäre.

Was sauer löst und was alkalisch löst

Sauer gegen mineralisch, alkalisch gegen organisch — so lautet die Merkregel. Belegbar ist davon ein Teil, und den Rest sollst du als Fachwissen kennen, nicht als Vorschrift zitieren.

Belegt ist: Saure Mittel lösen mineralische Verschmutzungen, also Kalk, Urinstein und Rost.5 Säuren „beseitigen kalkhaltige Verschmutzungen”, und einige wirken zusätzlich desinfizierend.6 Alkalische Mittel entfernen Pflegefilme,7 stark alkalische Rohrreiniger beseitigen Verstopfungen.8

Ebenfalls belegt, aber über die Inhaltsstoffe statt über den pH-Wert: Fett löst sich über Tenside — waschaktive Substanzen, die aus einem wasserliebenden und einem fettliebenden Teil bestehen, die Oberflächenspannung des Wassers senken und dadurch schlecht wasserlösliche Verschmutzungen von der Oberfläche holen.9 Und Eiweiß, Stärke und Fett lassen sich enzymatisch spalten: Proteasen gehen an Eiweiß, Amylasen an Stärke, Lipasen an Fette, und danach lässt sich die Verschmutzung leichter ablösen. Das Temperaturoptimum liegt bei etwa 40 bis 60 Grad.10

Nicht belegt ist die Lehrformel in ihrer bekannten Allgemeinheit: „Fett und Eiweiß löst man alkalisch.” Der Satz ist fachlich richtig und in der Branche unbestritten, aber die Recherche hat dafür keine amtliche oder berufsgenossenschaftliche Fundstelle gefunden. Die DGUV Regel belegt nur die beiden Teilsätze „sauer gegen mineralisch” und „alkalisch gegen Pflegefilm und Verstopfung”. Die Begründung für den Rest trägt über die Tenside und die Verseifung, nicht über eine Norm. Im Buch steht er deshalb als Fachwissen — und nicht so, als stünde er in einer Vorschrift.

Zwei Dinge daran sind in der Praxis wichtiger als die Formel selbst. Erstens: Das Enzym-Temperaturoptimum kollidiert mit einer berufsgenossenschaftlichen Vorgabe. Gebrauchslösungen sind „grundsätzlich” mit kaltem Wasser anzusetzen, damit weniger Dampf entsteht.11 Ein Enzymreiniger in kaltem Wasser wirkt aber schlecht. Die Recherche hat keine Quelle gefunden, die diesen Zielkonflikt auflöst — er bleibt in diesem Buch als offener Punkt stehen. Die naheliegende Linie: Die Herstellerangabe zur Ansetztemperatur geht vor, und die Begründung der Pauschalregel ist bei einem Enzymreiniger ohne flüchtige Gefahrstoffe eine andere als bei einem lösemittelhaltigen Grundreiniger. Das ist Auslegung, keine Fundstelle.

Zweitens, und das ist nicht Chemie, sondern Reihenfolge: Beim manuellen Dosieren wird stets das Produkt dem Wasser zugegeben, nicht umgekehrt.12

Abbildung zum Kapitel 4 — Der pH-Wert als Werkzeug im Kopf

Die Zuordnung Schmutzart zu pH-Bereich ist der eigentliche Fachkern

Alles, was dieses Kapitel vorher aufgezählt hat, läuft auf einen einzigen Handgriff zu: Du siehst einen Schmutz an und entscheidest, aus welcher Schublade das Mittel kommt. Kalkschleier in der Dusche, Urinstein im Becken, Rostfahne unter dem Handtuchhalter — sauer. Fettfilm über dem Herd, Handabdrücke an der Tür, Eiweißreste in der Küche — alkalisch beziehungsweise tensidstark. Alter, grau gewordener Pflegefilm — alkalischer Grundreiniger. Alles andere, also der normale Betriebsschmutz — Unterhaltsreiniger.

Warum diese Zuordnung mehr ist als Fachchinesisch, lässt sich in fünf Schritten belegen:

  1. Das falsche Mittel wirkt nicht. Dann wird nachdosiert und nachgewischt. Genau deshalb verlangt die DGUV Regel Schulung des Personals und Kontrolle der Dosierung durch die Objektleitung.13
  2. Das falsche Mittel zerstört den Belag. „Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel müssen auf den Bodenbelag abgestimmt sein.”14 Überdosierung kann zu Schäden an Oberflächen führen.15 Was dabei konkret kaputtgeht, steht in Kapitel 5 und Kapitel 6.
  3. Das falsche Mittel erzeugt Rutschgefahr. Bei rutschhemmenden Pflegemitteln ist die präzise Dosierung „Voraussetzung für deren rutschhemmende Wirkung”; durch Nässe verlieren sie ihre Wirkung und machen den Boden „glatter als ohne Pflegemittel”.16
  4. Das falsche Mittel erzeugt den nächsten Fehler. Wer mit dem sauren Reiniger nicht weiterkommt und etwas Stärkeres nachgießt, ist genau in der Situation aus dem Beispiel am Kapitelanfang. Dazu Kapitel 10.
  5. Die Substitutionspflicht setzt die Zuordnung voraus. Gefährlichere Stoffe und Verfahren sind durch weniger gefährliche zu ersetzen.17 Beurteilen kann das nur, wer weiß, welche Schmutzart welches Mittel braucht. Die DGUV Regel übersetzt das in eine schlichte Entscheidungsregel: bei gleichem Wirkungsumfang das Mittel mit dem geringeren gesundheitlichen Risiko wählen — und, soweit möglich, Mittel ohne Duft- und Konservierungsstoffe.18

Der pH-Wert allein sagt nichts über die Gefährlichkeit

Jetzt der Einwand, der dieses Kapitel vom Prospekt unterscheidet. Zwei Flaschen, beide mit pH 2,5 auf dem Datenblatt: in der einen ein Zitronensäurereiniger, in der anderen ein Salzsäurereiniger. Sie sind nicht gleich gefährlich.

Der pH-Wert sagt nur, wie viele freie Wasserstoff-Ionen jetzt in der Lösung sind. Entscheidend ist die saure beziehungsweise alkalische Reserve — die Pufferkapazität, also wie viel noch nachgeliefert wird, wenn die Haut die ersten Ionen abfängt. Die Berufsgenossenschaft formuliert das in einem Satz: „Je höher die Pufferkapazität ist, desto stärker wirkt sie reizend bzw. ätzend.”19 Bestimmt wird die Reserve durch Titration der wässrigen Lösung — mit Schwefelsäure für die alkalische, mit Natronlauge für die saure Reserve; das Verfahren geht auf Young und andere (1988) zurück und ist in TRGS 201, Anhang 4, näher erläutert.20

Das Gefahrstoffrecht knüpft daran an. Ein „extremer pH-Wert” liegt vor bei pH 2 oder darunter und bei pH 11,5 oder darüber. Ein solcher Wert kann die Einstufung als hautätzend Kategorie 1 begründen — und damit das Piktogramm GHS05, das Signalwort „Gefahr” und den Gefahrenhinweis H314.21 Umgekehrt gilt: Wird ein Gemisch trotz extremen pH-Werts wegen geringer Reserve als nicht hautätzend angesehen, muss das durch weitere Prüfungen bestätigt werden, vorzugsweise durch einen validierten Prüfversuch außerhalb des Körpers.22

Daraus folgt der Griff, den du dir angewöhnen solltest. Im Sicherheitsdatenblatt steht der pH-Wert in Abschnitt 9 (physikalische und chemische Eigenschaften), die Einstufung aber in Abschnitt 2 (mögliche Gefahren). Abschnitt 2 ist die Entscheidungsgrundlage, nicht Abschnitt 9. Und noch eine Formalie, an der man schlechte Datenblätter erkennt: Die pH-Angabe hat keine Einheit, muss aber Temperatur und Prüfmethode nennen, bei wässrigen Lösungen zusätzlich die Konzentration; üblich ist die potentiometrische Messung bei 20 Grad und 1013 Hektopascal nach den Prüfverfahren der Normenreihe DIN 19260 bis 19268.23

Dass das kein Papierkram ist, zeigen die Unfallwege. Bei den Vergiftungsfällen mit Reinigungsmitteln aus dem Bereich der BG BAU war das Auge mit 63 Prozent der häufigste Aufnahmeweg, die Haut mit 28,2 Prozent der zweite, die Atemwege lagen bei 11,6 Prozent.24 Verätzungen entstehen typisch beim Tropfen auf die Haut und beim Ausringen ohne Handschuhe; Hauterkrankungen machen rund 96 Prozent der bestätigten Berufskrankheitsfälle in diesem Gewerbe aus.25 Nicht die Lunge ist das Hauptproblem der Reinigungschemie, sondern Auge und Haut.

Abbildung zum Kapitel 4 — Der pH-Wert als Werkzeug im Kopf

Der Irrtum mit der Zitronensäure

„Zitronensäure ist doch harmlos, das ist ja aus der Zitrone.” Dieser Satz ist in zwei Richtungen falsch.

Erstens entscheidet nicht die Herkunft, sondern pH und Reserve — siehe oben. Zitronensäure steht in der DGUV Regel völlig selbstverständlich in derselben Aufzählung wie Ameisensäure, Essigsäure und Glykolsäure, als organische Säure in Sanitärreinigern.26

Zweitens, und das ist der gefährlichere Teil: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege nennt Zitronensäure ausdrücklich als Auslöser von Chlorgas. Chlorreiniger — Sanitär- oder Desinfektionsreiniger, die oft Hypochlorit enthalten — dürfen nicht mit sauren Reinigungsmitteln in Verbindung kommen, und betroffen sind auch Zitronensäure und saure WC-Reiniger. Entscheidend ist der Nachsatz: Ein direktes Vermischen ist dafür nicht nötig, weil schon kleine, in der Luft schwebende Partikel reagieren können. Chlorgas riecht stechend und ist ätzend; schon geringe Mengen reizen Augen, Nase und Rachen und können Husten und Erstickungsgefühl auslösen, höhere Konzentrationen können schwere Atembeschwerden verursachen und die Lunge schädigen. Die Regel lautet daher: „Reinigungsmittel nie mischen und nicht nacheinander verwenden” sowie „immer gut lüften”.27

„Nicht nacheinander” ist der halbe Satz, auf den es ankommt. Der typische Unfall ist nicht, dass jemand zwei Flaschen in einen Eimer gießt. Der typische Unfall ist, dass erst der Chlorreiniger kommt, es nicht sauber wird, und dann der Entkalker auf dieselbe Fläche. Dass saure Sanitärreiniger mit hypochlorithaltigen Produkten der Gruppe GS90 giftiges Chlorgas freisetzen, steht auch in der DGUV Regel.28 Die vollständige Liste der Unverträglichkeiten, die Lagerfolgen und der dokumentierte reale Unfall stehen in Kapitel 10.

Was der pH-Wert über den Belag sagt — nämlich nichts

Noch eine Grenze dieses Werkzeugs, damit du es nicht überdehnst. Die Skala sagt dir, was den Schmutz löst. Sie sagt dir nicht, was der Boden verträgt.

Es gibt keine Norm, die pro Belag einen zulässigen pH-Bereich festschreibt. Was es gibt, ist eine Bewertungsmatrix für die nachhaltige öffentliche Beschaffung: Dort fällt ein Produkt aus der Bewertung heraus, wenn ein Sanitär-, Bad- oder WC-Reiniger in der Anwendungskonzentration unter pH 1 liegt, und bei anderen Anwendungen, wenn der Wert unter 5 oder über 11 liegt.29 Für Grundreiniger, die Wachs- und Polymerfilme entfernen, ist die Matrix nur eingeschränkt anwendbar, weil diese Produkte „häufig hochalkalische pH-Werte” haben.30 Das sind Beschaffungskriterien einer Behörde, keine Materialverträglichkeitsgrenzen. Ein Grundreiniger mit pH 14 ist nicht verboten; er fällt nur aus dieser Matrix.

Die belastbare Faustregel lautet deshalb: Der zulässige pH-Bereich ergibt sich aus der Reinigungsanweisung des Belagsherstellers, nicht aus dem Datenblatt des Reinigers. Die Belagshersteller nennen Grenzen, die Chemieanbieter nennen Produktwerte, und beides muss zusammenpassen. Welche Grenzen das für Linoleum, Kautschuk, Naturstein, Beton und Teppich sind — und wo die Hersteller einander widersprechen —, steht in Kapitel 5.

Als Inhaber: Die Zuordnung Schmutz zu Mittel ist bei dir eine Beschaffungsentscheidung, bevor sie im Objekt eine Handgriffentscheidung wird. Drei Pflichten hängen unmittelbar daran. Erstens die Substitutionsprüfung: Gefährlichere Stoffe und Verfahren sind vorrangig durch weniger gefährliche zu ersetzen, und das Ergebnis dieser Prüfung ist zu dokumentieren.31 Zweitens die Auswahlregel, die dir die DGUV Regel dafür an die Hand gibt — bei gleichem Wirkungsumfang das Mittel mit dem geringeren gesundheitlichen Risiko, möglichst ohne Duft- und Konservierungsstoffe, und als Alternative zum Dosieren der Einkauf als fertige Gebrauchslösung in kleinen Gebinden, womit der Kontakt mit dem Konzentrat vollständig entfällt.32 Drittens die Kontrolle: Verlangt sind Schulung des Personals und Kontrolle der Dosierung, damit die Anwendungskonzentrationen eingehalten werden.33 Praktisch heißt das: ein kurzes Sortiment, für jede Gruppe ein Produkt, GISCODE auf der Liste, Sicherheitsdatenblatt im Ordner. Der vollständige Pflichtenkatalog samt Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisung und Unterweisung steht in Kapitel 11; was davon reine Arbeitgeberpflicht ist, steht kurz auch in Vom Auftrag zum Unternehmen, Kapitel 10.

Abbildung zum Kapitel 4 — Der pH-Wert als Werkzeug im Kopf

Die typische Fehlentscheidung

Die typische Fehlentscheidung ist nicht, den falschen pH-Bereich zu wählen. Sie ist, den pH-Wert für die Gefährlichkeitsangabe zu halten.

Das läuft in zwei Varianten ab. In der ersten gilt ein Produkt als harmlos, weil die Zahl nahe bei 7 liegt oder weil „Zitrone” draufsteht — und es wird ohne Handschuhe umgefüllt, in eine unbeschriftete Sprühflasche, und später kommt auf dieselbe Fläche ein Chlorreiniger. In der zweiten gilt ein Produkt als gefährlich, weil die Zahl extrem ist — und es wird mit großem Respekt behandelt, aber auf einem Belag eingesetzt, der es nicht verträgt, weil niemand nach der Reinigungsanweisung des Belagsherstellers gefragt hat.

Beide Varianten haben die gleiche Ursache: eine Zahl soll zwei Fragen beantworten, die nichts miteinander zu tun haben. Was löst den Schmutz? Steht im Datenblatt, Abschnitt 9, und in der Produktgruppe. Was gefährdet die Haut? Steht im Datenblatt, Abschnitt 2. Was verträgt der Boden? Steht beim Belagshersteller.

Deine nächste Aufgabe

  1. Heute, 20 Minuten: Stelle alle Reinigungsmittel aus einem Objekt auf einen Tisch. Schreibe zu jedem Gebinde zwei Dinge auf: die Produktgruppe (Sanitär, Unterhalt, Grund, Desinfektion, Pflege) und den GISCODE, wenn er auf dem Etikett steht. Streiche alles, was in keine Gruppe passt oder doppelt vorhanden ist.
  2. Diese Woche, eine Stunde: Hole für jedes verbliebene Produkt das Sicherheitsdatenblatt beim Lieferanten. Lies nur zwei Stellen: Abschnitt 2 (Einstufung, Piktogramm, H-Sätze) und Abschnitt 9 (pH-Wert). Notiere beides auf einer Liste.
  3. Diese Woche, 30 Minuten: Markiere auf dieser Liste jedes Produkt, bei dem der pH-Wert 2 oder niedriger beziehungsweise 11,5 oder höher ist. Prüfe bei genau diesen Produkten, ob die Einstufung in Abschnitt 2 hautätzend lautet — und ob im Objekt dafür Augenschutz und Handschuhe vorhanden sind.
  4. Vor dem nächsten Objektstart, 15 Minuten je Objekt: Frage den Auftraggeber oder den Hausverwalter nach der Reinigungs- und Pflegeanweisung des Belagsherstellers für jeden Bodenbelag. Lege sie in die Objektmappe. Fehlt sie, schreibe das auf — damit sichtbar ist, dass die Grenze nicht bekannt ist.
  5. Einmal, 30 Minuten: Nimm dir die Substitutionsfrage für genau ein Produkt vor, nämlich für dein scharfstes. Gibt es ein milderes mit gleichem Wirkungsumfang? Gibt es es als fertige Gebrauchslösung? Schreibe die Antwort und die Begründung auf ein Blatt. Das ist der Anfang der Dokumentation, die § 6 Abs. 8 GefStoffV verlangt.

Zu diesem Kapitel

Status der Angaben: Belegt sind die pH-Aussagen zu den Produktgruppen (DGUV Regel 101-019, Mai 2023), die CLP-Schwellen pH ≤ 2 und pH ≥ 11,5 samt GHS05/H314, die Bedeutung der sauren und alkalischen Reserve, die Lage von pH-Wert und Einstufung im Sicherheitsdatenblatt, die Wirkaussagen „sauer gegen mineralisch” und „alkalisch gegen Pflegefilm und Verstopfung”, Tenside und Enzyme einschließlich des Temperaturoptimums 40 bis 60 °C, die Beschaffungs-Ausschlusskriterien des Umweltbundesamtes, die Chlorgas-Warnung der BGW einschließlich Zitronensäure sowie die Zahlen zu Aufnahmewegen und Berufskrankheiten. Nicht belegt und als Fachwissen gekennzeichnet: die Lehrformel „Fett und Eiweiß löst man alkalisch” in dieser Allgemeinheit. Offen geblieben: der Zielkonflikt zwischen dem Enzym-Temperaturoptimum und der Vorgabe, Gebrauchslösungen grundsätzlich mit kaltem Wasser anzusetzen — dafür wurde keine auflösende Quelle gefunden. Keine Dosierangaben, keine Einwirkzeiten, keine Flächenleistungen in diesem Kapitel; sie sind produktspezifisch und stehen auf dem Gebinde.

Vor Drucklegung zu prüfen: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 im Originaltext — die Kapitelangaben in Anhang I stammen aus der Darstellung der BG BAU, eur-lex.europa.eu und echa.europa.eu waren während der Recherche nicht erreichbar; insbesondere die CLP-Revision durch die Verordnung (EU) 2024/2865 ist ungeprüft. Ausgabe, Fassung und GMBl-Fundstelle der TRGS 201 (Anhang 4, Bestimmung der Reserve) sind bei der BAuA zu verifizieren. § 6 und § 7 GefStoffV sind gegen gesetze-im-internet.de zu prüfen; die Paragrafeninhalte sind hier sinngemäß nach Spiegelquellen wiedergegeben und nicht als Zitat gesetzt. Die BfR-Zahlen zum Vergiftungsgeschehen stammen aus einem Vortrag vom 25.09.2018 für die Jahre 2008 bis 2017 — nach einer aktuelleren Auswertung suchen. Die UBA-Seite „Inhaltsstoffe” ist auf Stand 22.09.2015. Prüfen, ob eine Neuausgabe der DGUV Regel 101-605 (Februar 2020) erschienen ist.

Querverweise: Kapitel 1 (Schmutzarten und was sie löst) · Kapitel 5 (welcher Belag welchen pH-Bereich verträgt) · Kapitel 6 (Schadensbilder) · Kapitel 9 (was in der Flasche ist) · Kapitel 10 (was nie zusammenkommen darf — Chlor und Säure, Chlor und Ammoniak, sauer und alkalisch) · Kapitel 11 (Sicherheitsdatenblatt, Gefahrstoffrecht, Betriebsanweisung, Kennzeichnung) · Kapitel 12 (Haut und Feuchtarbeit) · Kapitel 13 (Farbsystem und Desinfektion) · Vom Auftrag zum Unternehmen, Kapitel 10 (Gefahrstoffverzeichnis als Arbeitgeberpflicht)

Allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Arbeitsschutzberatung. Stand dieses Kapitels: 9. Oktober 2026.


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