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PRAXISREIHE · BAND 4 · KAPITEL 6

6 — Der Schadenskatalog

Von Salih Daglar · Vollständiger Buchtext · etwa 24 Minuten Lesezeit

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Die Frage dieses Kapitels: Welches Mittel richtet auf welchem Belag welchen Schaden an, wie sieht dieser Schaden aus — und ist er noch zu reparieren?

Eine Reinigungskraft putzt eine Sanitärkabine. Sie sprüht den sauren Reiniger auf die Fliese, und ein paar Tropfen landen auf der Fensterbank darüber. Die ist aus Marmor. Sie wischt alles ab, es sieht sauber aus, sie geht nach Hause. Zwei Tage später ruft die Verwaltung an: Auf der Fensterbank sind matte Flecken, ungefähr so groß wie Tropfen. Von außen war kein Fehler zu sehen — es wurde gesprüht, wie immer. Trotzdem ist die Fensterbank hin, und kein Putzmittel der Welt bringt sie zurück.

Dieses Kapitel ist der Kern des Buches. Es ist kein Katalog zum Nachschlagen im Schadensfall, sondern eine Liste von Dingen, die du vorher wissen musst. Es beginnt deshalb nicht mit den Fällen, sondern mit den fünf Mechanismen, die hinter allen Fällen stecken. Wer die kennt, erkennt auch den Fall, der hier nicht aufgeführt ist.

Die fünf Mechanismen

Die fünf Absätze dieses Abschnitts ordnen, was danach im Einzelnen belegt wird; die Fundstelle zu jeder Aussage steht beim jeweiligen Fall.1

Erstens Ätzung und Abtrag. Die Chemie löst das Material selbst, nicht den Schmutz darauf. Säure löst Kalk, also kalkhaltigen Stein und zementgebundene Fugen; starke Laugen greifen Linoleum an und machen aus Beton- und Zementresten auf Glas eine Verätzung. Das Kennzeichen ist immer: Die Oberfläche ist weg, nicht verschmutzt. Deshalb hilft Nachputzen nicht.

Zweitens Quellung. Wasser dringt in einen Werkstoff ein, der es nicht aufnehmen soll, und der Werkstoff ändert seine Form. Betroffen sind Holz, Laminat, schwimmend verlegte Designbeläge, Spanplatten im Unterbau und textile Rücken. Das Kennzeichen ist der zeitliche Verzug: Beim Wischen sieht es gut aus, der Schaden kommt über Nacht.

Drittens Verfärbung und Migration. Ein Fremdstoff wandert in die Oberfläche ein oder verändert sie farblich. Das reicht von Jod auf Linoleum über Filzstift in einem hellen Vinylbelag bis zum Fremdrost auf Edelstahl. Das Kennzeichen: Früh ist es noch zu retten, eingezogen nicht mehr.

Viertens Abrieb. Mechanik nimmt Material ab oder zerkratzt es — ein zu hartes Pad, Stahlwolle, ein trockenes Tuch über körnigem Schmutz, eine Klinge, ein Hochdruckstrahl. Das Kennzeichen: Der Schaden hat eine Richtung, man sieht die Bahn oder den Strich.

Fünftens Schichtschaden. Nicht der Belag ist beschädigt, sondern die Schutz- oder Pflegeschicht darauf — sie pudert ab, haftet nicht, wird grau, oder sie ist da, wo sie nicht sein darf. Das Kennzeichen: Der Schaden tritt Wochen nach der Arbeit auf, und meist bekommt der Betrieb die Schuld, der zuletzt da war.

Die Fälle

Säure auf kalkhaltigem Naturstein

Marmor, Travertin, Jura- und Solnhofer Platten sind säureempfindlich; schon Cola und Mineralwasser können sie schädigen, und bei säureempfindlichen Belägen drohen Verätzungen und Farbtonänderungen.2 Die Säure löst den Kalk an. Auf einer polierten Fläche bleibt ein matter, rauer Fleck, der genau die Form des Tropfens oder des Wischbahnrands hat.3

Reparabel: nein. Wegputzen geht nicht, weil nichts aufliegt — die Oberfläche selbst ist verändert. Instand setzen lässt sich das nur durch Schleifen und Polieren, bei kalkgebundenem Stein mit Diamantpads in zwei bis drei Schritten und nur mit klarem Wasser.4 Das ist Steinmetz- und Steinsaniererarbeit und keine Reinigungsleistung.

Der Fehler passiert fast immer auf dieselbe Weise: Der Reiniger wird gesprüht statt auf das Tuch gegeben. Deshalb lautet die Verfahrensregel: Säurereiniger auf Tuch oder Pad geben und nicht direkt auf die Fläche sprühen, damit er nicht in Fugen einsickert und dort Langzeitschäden verursacht; Säurereste von Armaturen gründlich abspülen.5 Und der Reflex „Kalk weg mit dem Sanitärreiniger” muss raus aus dem Kopf, solange nicht geklärt ist, auf welchem Material der Kalk sitzt — „Granit” eingeschlossen, weil das im Handel ein Sammelbegriff ist (Kapitel 5).

Lauge auf Linoleum

Alkalische Reiniger mit pH über 9 greifen Linoleum an; ausgeschlossen sind außerdem Schmierseife, Scheuerpulver, Säuren, Sanitärreiniger und starke Lösemittel.6 Das Schadensbild ist tückisch, weil es sich versteckt: Bei porösem, älterem Linoleum, das durch stark alkalische Reiniger ausgelaugt wurde, kann eine später aufgebrachte Beschichtung abpudern.7 Dass die Beschichtung pulvert, ist so typisch, dass es in Prüfungsfragenkatalogen auftaucht.8

Das ist der wichtigste Mechanismus bei Linoleum: Der Schaden entsteht nicht beim Beschichten, sondern bei der vorangegangenen Grundreinigung mit einem zu scharfen Mittel. Die Beschichtung pudert Wochen später ab — und die Schuld bekommt der, der beschichtet hat.

Reparabel: teilweise. Eine Pflegefilmsanierung oder eine neue Beschichtung ist möglich, aber der ausgelaugte, porös gewordene Belag bleibt porös; der Materialverlust ist nicht rückholbar. Dass dieser Fall häufig ist, liegt auch an einer echten Unschärfe im Markt: Zwei als linoleumgeeignet verkaufte Grundreiniger liegen mit pH 9,5 bis 10 beziehungsweise pH 9,95 über der Grenze beider Belagshersteller.9 Der Widerspruch ist in Kapitel 5 beschrieben und bis zur Klärung bei den Belagsherstellern offen. Wer sich an die Herstellergrenze hält, ist auf der sicheren Seite — wer dem Reinigerdatenblatt folgt, trägt das Risiko.

Abbildung zum Kapitel 6 — Der Schadenskatalog

Säure auf der Zementfuge — und die sieben Tage

Der Satz, der dieses Thema erledigt, steht in einem Verbandsmerkblatt: „Die meist zementgebundene Verfugung des Fliesenbelages ist jedoch nicht säurebeständig.”10 Daraus folgen drei Regeln, die alle belegt sind: Nach dem Verfugen mindestens sieben Tage warten, bevor ein Säurereiniger eingesetzt wird; die Fläche vorwässern, gründlich mit klarem Wasser nachspülen und bei Bedarf mit einem alkalischen Reiniger neutralisieren; und wissen, dass Säurereiniger Zementfugen bei falschem oder dauerhaftem Einsatz schädigen.11 In der Dusche heißt das konkret: Zementfugen vor dem Säureauftrag vorwässern, abschnittsweise arbeiten, während der Einwirkzeit mit einem Handpad schrubben, spülen und das Wasser aufnehmen.12

Das Schadensbild ist eine ausgewaschene, sandende Fuge: Die Fugenoberfläche ist weich, man kann sie mit dem Fingernagel abtragen, und die Fliesenkanten stehen frei. Reparabel: nicht durch Reinigung. Die Fuge muss ausgekratzt und neu verfugt werden, und das ist Fliesenlegerarbeit — diese Schlussfolgerung ziehen die eingesehenen Quellen nicht ausdrücklich, sie folgt aber zwingend daraus, dass das Material weg ist. Ein verwandter Fall mit belegter Grenze: Schwarzschimmel in Fugen kann mit Wasserstoffperoxid behandelt werden; gelingt das nicht, muss die Silikonfuge ersetzt werden.13 Epoxidharzfugen sind in der Regel widerstandsfähiger, dürfen bei der Reinigung aber nicht über 75 Grad belastet werden.14

Zu scharfe Mechanik auf Hochglanz

Hier ist nicht die Chemie allein der Täter, sondern Chemie plus Mechanik. Reiniger mit pH über 12 können auf polierten mittelharten Belägen in Kombination mit zu harten Bürsten oder Pads zu Mattigkeit führen;15 bei hochglänzenden Beton- und Estrichbelägen reicht nach derselben Quellenfamilie schon pH über 10 für eine matte Oberfläche.16 Derselbe Reiniger mit weichem Pad macht weniger Schaden — und das ist die praktisch wichtige Botschaft: Du kannst einen Teil der Chemie durch Vorsicht bei der Mechanik auffangen, aber nicht umgekehrt.

Auf Glas gilt das in verschärfter Form. Tragbare Poliermaschinen dürfen nicht eingesetzt werden, weil sie Glasmasse abtragen, optische Verzerrungen erzeugen und die Festigkeit mindern können.17 Vorgespannte Gläser (ESG, TVG) sind durch den Vorspannprozess an der Oberfläche verändert und kratzen bei unsachgemäßer Reinigung leichter als Floatglas; Beschädigungen können stärker oder zeitverzögert sichtbar werden.18 „Zeitverzögert sichtbar” ist die gefährlichste Formulierung im ganzen Themenfeld: Der Schaden kann bei der Abnahme unsichtbar sein und Wochen später auftreten. Reparabel: nein — bei vorgespanntem Glas führt Auspolieren zu Festigkeitsverlust.19

Mikrofaser auf empfindlichen Oberflächen

Mikrofaser gilt als das sanfte Werkzeug, und meistens ist sie das auch. Belegt ist aber eine klare Ausnahme: Für Laminat verlangt der Belagshersteller ausdrücklich, abrasiv wirkende Mikrofasertücher nicht zu verwenden.20 Bei Acrylglas kommt es nicht auf das Tuch an, sondern auf den Zustand der Fläche: Acrylglas darf niemals trocken abgerieben werden, Scheuermittel sind ausgeschlossen.21 Bei Edelstahl sind weiche Schwämme und Mikrofasertücher zulässig — aber geschliffene und dekorative Oberflächen sind immer in Schliffrichtung zu wischen, nie quer dazu.22 Und auf Glas ist der Kratzer fast nie das Tuch, sondern das, was zwischen Tuch und Glas liegt: Deshalb ist immer mit viel sauberem Wasser zu arbeiten, und staubige und körnige Anlagerungen dürfen keinesfalls trocken entfernt werden.23

Offener Punkt, der hier offen bleibt: Eine Quelle, die Mikrofaser allgemein als Kratzursache auf Hochglanzoberflächen benennt, liegt nicht vor. Belegt sind die Herstellerwarnung für Laminat, das Trockenwisch-Verbot bei Acrylglas und Glas und die Schliffrichtung bei Edelstahl. Mehr sollte niemand behaupten — auch nicht in die andere Richtung.

Abbildung zum Kapitel 6 — Der Schadenskatalog

Pflegeschicht auf rutschhemmendem Boden

Dieser Fall ist der einzige im Kapitel, bei dem nicht der Boden, sondern ein Mensch zu Schaden kommt.

Belegt ist: Raue Oberflächen erhalten keine Einpflege, weil sie die Rutschhemmung mindern würde, und bei ableitfähigen oder rutschhemmenden Beschichtungen sowie auf Flächen mit Lebensmittelkontakt ist eine Pflegeversiegelung ausgeschlossen.24 Dazu kommt die berufsgenossenschaftliche Seite: Bei rutschhemmenden Pflegemitteln ist die präzise Dosierung „Voraussetzung für deren rutschhemmende Wirkung”; durch Nässe verlieren sie ihre Wirkung und machen den Boden „glatter als ohne Pflegemittel”. Es wird häufig überdosiert, es soll geprüft werden, ob ein Belag überhaupt Pflegemittel braucht, und nach Wischpflegemitteln mit rutschhemmenden Bestandteilen soll nicht nachpoliert werden.25 Dieselbe Logik steckt schon in der Verfahrensdefinition des Polierens: „Die Trittsicherheit darf dabei nicht sinken.”26 Und selbst das Datenblatt einer Pflegedispersion hält fest, dass die Rutschhemmung vom Bodenbelag abhängt.27

Das Schadensbild ist unsichtbar, bis jemand stürzt. Genau deshalb ist dieser Fall ein Arbeitsschutzthema und keine Geschmacksfrage: In einer Industrieküche oder einer Umkleide ist die Glanzschicht, die der Kunde schön findet, eine Gefahr. Reparabel: ja — die Schicht lässt sich in einer Grundreinigung abnehmen. Nur ist dann die Frage, wer sie bezahlt.

Das falsche Pad

Pad und Bürste sind das Werkzeug, bei dem die Herstellerangaben am konkretesten und untereinander am wenigsten vergleichbar sind. Belegt ist: Bei rutschhemmenden Kautschukbahnen der Klasse R11 ist eine weiche Scheuerbürste ohne Abrasivstoffe zu verwenden.28 Auf Naturstein gehören bei glatten und polierten Flächen harte Walzenpads, bei gehauenen und strukturierten Flächen Bürsten.29 Auf Zementestrich arbeitet die Unterhaltsreinigung mit weichen Pads, reduziertem Anpressdruck und niedriger Drehzahl, die Grundreinigung mit härteren Pads und vollem Anpressdruck.30 Auf Keramik können Scheuerpads die Oberfläche schädigen.31 Und im Teppich gilt: Das Pad ist vorher zu benetzen, um Reibungsschäden zu vermeiden.32 Ein trockenes Pad auf trockenem Flor schmirgelt und hinterlässt einen glänzend verfilzten Streifen, der aussieht wie ein Brandfleck.

Offener Punkt: Eine herstellerübergreifende, normative Farb- und Härteskala für Pads ließ sich nicht belegen; die Farbangaben in diesem Buch sind jeweils Angaben eines Herstellers für ein bestimmtes Verfahren. Mehr dazu in Kapitel 14.

Die neue Schicht, die nicht hält

Der Schichtschaden hat außer dem Abpudern auf ausgelaugtem Linoleum zwei weitere belegte Spielarten, und beide entstehen durch Eile.

Die erste ist der Grundreiniger, der in der Fläche bleibt. Alle eingesehenen Grundreiniger-Datenblätter verlangen dasselbe: abschnittsweise arbeiten, den Reiniger nicht antrocknen lassen, die Schmutzflotte vollständig aufnehmen und mit klarem Wasser nachspülen, bis neutralisiert ist.33 Wer das Nachspülen weglässt, bekommt die neue Schicht nicht zum Haften — der Rest des Grundreinigers zerstört sie von unten.

Die zweite ist die Schicht, die zu früh belastet wird. Ein Produktdatenblatt nennt für seine Pflegedispersion: begehbar nach etwa drei Stunden, belastbar nach etwa 24 Stunden, vollständig ausgehärtet erst nach etwa 14 Tagen.34 Ein anderes Produkt verlangt vor der Benutzung mindestens zwölf Stunden Trocknung, idealerweise über Nacht, und nennt für den zweiten Durchgang keine Stundenzahl, sondern „sobald der Film trittfest ist”.35 Das ist kein Widerspruch, sondern ein Produktunterschied — und genau deshalb darf keine allgemeine Trockenzeit für Beschichtungen im Raum stehen, sondern nur die des verwendeten Produkts. Der Umzug mit Rollcontainern am dritten Tag ruiniert die Schicht trotzdem, auch wenn sie „belastbar” war.

Abbildung zum Kapitel 6 — Der Schadenskatalog

Stehendes Wasser auf Holz und an Fugen

Bei versiegelten Holzböden sind Wassermenge und Einwirkzeit niedrig zu halten, um Wassereintritt und Fleckenbildung zu vermeiden; unversiegeltes Holz und Kork sind wasserempfindlich.36 Bei Laminat verursacht stehendes Wasser Quellschäden, die sich als Verformungen und Verfärbungen zeigen und an den Plattenkanten die Fugen aufstehen lassen.37 Bei schwimmend oder schlecht verklebten Designbelägen kann unkontrolliert eindringendes Wasser Schäden verursachen, und bei wasserempfindlichen Untergründen wie Spanplatten wird ein undichter Boden zum Problem.38 Keramikfliesen und Zementfugen sind nicht wasserdicht.39 Bei UV-bedruckten und lackierten Gläsern ist stehendes Wasser zu vermeiden, weil es zu örtlichem Ablösen führt.40 Im Teppich verursacht Durchnässung Quellung, Formveränderung, Schimmelbildung und den Verlust der Klebkraft.41

Ein Fall, der leicht übersehen wird, liegt am Fenster: Die Entwässerungsöffnungen in den unteren Rahmenprofilen sind zu reinigen.42 Sind sie zu, steht das Wasser im Falz — und der Kunde bekommt Schimmel am Fenster nach einer Reinigung, die sauber aussah. Reparabel: bei Holz und Laminat nein, es muss abgeschliffen und neu versiegelt beziehungsweise ausgetauscht werden; bei Fugen und Falzen ja, wenn es früh auffällt.

Hochdruck, wo er nicht hingehört

Hochdruck hat seinen legitimen Platz — für große Duschflächen wird ein Hochdruckreiniger mit Schaum als wirtschaftlich beschrieben, mit kaltem Wasser aufgetragen.43 Daneben ist er belegt schädlich: Auf keramischen Belägen können Hochdruckreiniger und Scheuerpads die Oberfläche schädigen.44 Und die berufsgenossenschaftliche Regel formuliert die Bedingung, die in jede Arbeitsanweisung gehört: Bei der Hochdruckreinigung sind Druck, Temperatur und Mischungsverhältnis so zu wählen, „dass Bodenbeläge und gegebenenfalls Verfugungen nicht beeinträchtigt werden”.45

Offener Punkt: Zum Einsatz von Hochdruckreinigern an Isolierglas wurde keine belastbare Quelle gefunden; die eingesehenen Glas- und Fensterquellen behandeln das Thema nicht. Ebenso ließ sich ein Temperaturschock-Risiko beim Reinigen nicht belegen — belegt ist nur, dass beschichtetes und getöntes Glas nicht in direkter Sonne gereinigt werden soll, weil die Oberfläche zu heiß sein kann.46 Wer mit Hochdruck an eine Fassade mit Isolierglas geht, hat dafür also keine Quelle, die ihn deckt.

Reparabel oder nicht

Schaden Mechanismus Instandsetzung
Säure auf Marmor, Kalkstein Ätzung nur Neuschliff, nicht durch Reinigung
Lauge auf Linoleum Ätzung, dann Schichtschaden Sanierung möglich, Materialverlust bleibt
Säure auf Zementfuge Ätzung neu verfugen (Fliesenlegerarbeit)
Hartes Pad auf poliertem Stein, Glanzbeton Abrieb Schleifen und Polieren
Poliermaschine, Klinge auf Glas Abrieb nein, bei ESG Festigkeitsverlust
Migration in hellem Vinyl Verfärbung früh ja, eingezogen nein
Säure auf WC-Brille Verfärbung nein, Bauteil tauschen
Fremdrost auf Edelstahl Verfärbung ja, mit geeignetem Werkzeug und Mittel
Stehendes Wasser auf Holz, Laminat Quellung abschleifen, neu versiegeln, austauschen
Pflegeschicht auf rutschhemmendem Boden Schichtschaden ja, Grundreinigung

Die Zeilen fassen die oben einzeln belegten Aussagen zusammen; die Belege stehen im jeweiligen Abschnitt.47 Die Tabelle selbst ist keine Quelle.

Abbildung zum Kapitel 6 — Der Schadenskatalog

Wenn der Schaden passiert ist

Fachlich, nicht versicherungsrechtlich — und in dieser Reihenfolge.

Erstens: aufhören. Für Glas ist es ausdrücklich belegt: Wird während der Reinigung eine Schädigung bemerkt, ist sofort zu unterbrechen und die notwendige Information einzuholen.48 Für jeden anderen Belag gilt dasselbe aus demselben Grund: Jede weitere Bahn vergrößert die Fläche.

Zweitens: nicht nachlegen. Der Reflex, mit etwas Stärkerem nachzuarbeiten, ist der zweite Schaden. Reinigungsmittel dürfen nicht gemischt und nach berufsgenossenschaftlicher Warnung auch nicht nacheinander auf derselben Fläche verwendet werden; dazu Kapitel 10.

Drittens: melden, schriftlich. Die Verbandsrichtlinie ist hier eindeutig: Bedenken gegen die vorgeschriebene Ausführung teilt der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mit, und zeigen sich Schäden erst nach der Reinigung, muss der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt werden.49 Ein Anruf ohne Notiz ist keine Meldung.

Viertens: den fragen, der das Material kennt. Bei hartnäckigen Flecken auf Glas verweist der Hersteller auf den Glaslieferanten.50 Bei Böden ist es die Reinigungsanweisung des Belagsherstellers, bei der Chemie das Sicherheitsdatenblatt.

Fünftens: unterscheiden, was gar kein Schaden ist. Trocknungsmarken von Saugern, Aufklebern, Abstandhaltern oder Fingern bei der Nassreinigung sind ein physikalischer Effekt und verschwinden, sobald das Glas trocken ist.51 Shading im Velours ist eine Florlageveränderung und kein Schmutz; keine Reinigung behebt sie (Kapitel 5). Beides gehört ins Kundengespräch, nicht in die Reklamation.

Und der Fall, der vor dem Auftrag entschieden wird. Andreas Hoffmann soll die Baufeinreinigung in einem Neubau mit großen Glasflächen übernehmen. (Hoffmann Gebäudereinigung ist, wie Acar und Novak, ein erfundener Beispielbetrieb dieser Reihe.) Seine Entscheidung ist nicht, mit welchem Mittel er die Scheiben putzt, sondern ob er vor dem ersten Handgriff den Zustand dokumentiert. Denn der Glasverband hält schriftlich fest, dass die Erstreinigung nach Fertigstellung nicht alle während der Bauzeit entstandenen Verschmutzungen beseitigen kann,52 und dass stark alkalischer Bauschmutz — Beton- und Zementschlämme, Putze, Mörtel — sofort mit reichlich Wasser abgespült werden muss, sonst droht Blindwerden.53 Wer ohne Zustandsaufnahme anfängt, haftet am Ende für Verätzungen, die andere Gewerke verursacht haben. Eine halbe Stunde mit der Kamera ist die billigste Versicherung in diesem Gewerbe.

Als Inhaber: Du kannst die Handgriffe nicht kontrollieren, aber du kannst drei Dinge vorher festlegen. Erstens: Der Auftragnehmer prüft vor Angebotsabgabe die örtlichen Verhältnisse, meldet Bedenken unverzüglich schriftlich und benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich, wenn Schäden erst später sichtbar werden.54 Mache daraus ein Formblatt, das in jede Objektmappe gehört, und sage jeder Kraft, dass das Melden eines Schadens nie einen Nachteil hat — Verschweigen schon. Zweitens: Verfahren und Mittel müssen auf den Bodenbelag abgestimmt sein, es ist zu prüfen, ob ein Belag überhaupt Pflegemittel braucht, Reinigung gehört in die verkehrsarme Zeit, feucht gereinigte Bereiche sind mit dem Warnzeichen W28 zu kennzeichnen, und die Einhaltung der Pflegeanleitungen ist regelmäßig zu überprüfen.55 Drittens: Dass niemand mit dem falschen Mittel arbeitet, ist eine Frage von Betriebsanweisung und Unterweisung — mündlich, arbeitsplatzbezogen, mindestens jährlich, mit Nachweis; das steht vollständig in Kapitel 11. Die kaufmännische und haftungsrechtliche Seite — Gewährleistung, Versicherung, Umgang mit der Forderung des Kunden — gehört nicht in dieses Buch; sie steht in Vom Auftrag zum Unternehmen, Kapitel 9.

Die typische Fehlentscheidung

Die typische Fehlentscheidung ist, den Schaden still zu reparieren. Sie läuft in drei Schritten ab: Die Kraft merkt, dass etwas nicht stimmt, arbeitet die Stelle noch einmal nach — häufig mit etwas Stärkerem —, und sagt niemandem etwas, weil sie Ärger befürchtet. Der Schaden wird dadurch größer, die Meldefrist verstreicht, und wenn der Kunde ihn drei Wochen später entdeckt, ist nicht mehr zu klären, wer ihn verursacht hat. Aus einem Fleck, der vielleicht zu Lasten eines Vorgewerks gegangen wäre, wird ein Fleck, der dem Reinigungsbetrieb zugeschrieben wird.

Die zweite Spielart ist das Gegenteil und genauso teuer: alles sofort als eigenen Schaden anerkennen. Trocknungsmarken, Shading, Fogging, Fremdrost vom Handtuchhalter, eine Verätzung aus der Bauphase — nichts davon ist ein Reinigungsmangel. Wer das nicht unterscheiden kann, zahlt für Schäden, die er nicht verursacht hat.

Deine nächste Aufgabe

  1. Vor dem nächsten Objektstart, 30 Minuten: Gehe mit dem Belagsblatt aus Kapitel 5 durch das Objekt und markiere die Sperrflächen — jede kalkhaltige Natursteinfläche, jeden rutschhemmenden Boden, jede frisch verfugte Fläche, jedes Holz, jedes Laminat. Hänge die Liste in die Putzkammer.
  2. Diese Woche, 15 Minuten: Lege für saure Reiniger die Regel schriftlich fest: auf das Tuch, nicht auf die Fläche; Fugen vorwässern; mit klarem Wasser nachspülen. Unterweise die Kräfte mündlich daran und lass es gegenzeichnen.
  3. Vor jeder Bau- oder Erstreinigung, 30 Minuten: Fotografiere den Zustand aller Glasflächen und empfindlichen Oberflächen und schicke die Bilder noch am selben Tag mit einer kurzen schriftlichen Bedenkenanzeige an den Auftraggeber.
  4. Einmal, eine Stunde: Schreibe ein einseitiges Schadensformular: Datum, Objekt, Fläche, Belag, verwendetes Mittel, was aufgefallen ist, wer informiert wurde. Lege es in jede Objektmappe.
  5. Vor jeder Beschichtung oder Einpflege, 10 Minuten: Prüfe, ob der Boden rutschhemmend, ableitfähig, werksvergütet ist oder Lebensmittelkontakt hat. In diesen Fällen wird nicht beschichtet — und das gehörte vorher ins Angebot, nicht nachher in die Diskussion.

Zu diesem Kapitel

Status der Angaben: Belegt sind die Säureempfindlichkeit kalkhaltiger Natursteine samt Verätzung und Farbtonänderung, die Sanierung mit Diamantpads, die Regel „Säure auf das Tuch, nicht auf die Fläche”, die Grenze pH 9 für Linoleum samt Abpudern einer Beschichtung auf ausgelaugtem Belag, die fehlende Säurebeständigkeit zementgebundener Fugen mit den sieben Tagen Wartezeit, Vorwässern und Neutralisieren, die Temperaturgrenze 75 °C für Epoxidharzfugen, der Ersatz der Silikonfuge bei nicht behandelbarem Schwarzschimmel, die Mattigkeit durch pH über 12 plus harte Pads beziehungsweise pH über 10 auf Hochglanz, das Verbot tragbarer Poliermaschinen auf Glas samt Glasmasseabtrag und Festigkeitsverlust, die Empfindlichkeit vorgespannter Gläser und die zeitverzögerte Sichtbarkeit, die Herstellerwarnung gegen abrasive Mikrofasertücher auf Laminat, das Trockenwischverbot bei Acrylglas und bei körnigem Schmutz auf Glas, die Schliffrichtung bei Edelstahl, der Ausschluss von Einpflege und Pflegeversiegelung auf rauen, rutschhemmenden, ableitfähigen und lebensmittelnahen Flächen, die Aussagen der DGUV Regel 108-003 zu Dosierung, Nässe, Nachpolieren, Warnzeichen W28 und Hochdruck, die Padvorgaben für R11-Kautschuk, Naturstein, Estrich und Teppich, die Wasserschäden an Holz, Laminat, Designbelägen, Keramikfugen, UV-bedrucktem Glas und Teppich, die Reinigung der Entwässerungsöffnungen, die Schädigung keramischer Beläge durch Hochdruck und Scheuerpads die Pflicht, nach einer Grundreinigung mit klarem Wasser nachzuspülen, bis neutralisiert ist, die produktspezifischen Trocknungs- und Aushärtungszeiten einer Pflegedispersion sowie die Verfahrenspflichten der BIV-Richtlinie (Prüfung der örtlichen Verhältnisse, schriftliche Bedenkenanzeige, unverzügliche Benachrichtigung). Als eigene Schlussfolgerung gekennzeichnet und nicht als Fundstelle: dass eine ausgewaschene Zementfuge nur durch Neuverfugung instand zu setzen ist, und die Zusammenfassung „reparabel oder nicht” in der Tabelle. Nicht belegt und im Text offen gelassen: Mikrofaser als allgemeine Kratzursache auf Hochglanz; eine herstellerübergreifende Farb- und Härteskala für Pads; Hochdruckreiniger an Isolierglas; ein Temperaturschockrisiko beim Reinigen. Keine Dosierangaben, keine Desinfektionsmittel-Einwirkzeiten, keine Flächenleistungen.

Vor Drucklegung zu prüfen: Die Formulierung des Schadensbildes „matter, rauer Fleck in Tropfen- oder Bahnenform” ist die Zusammenfassung des Rechercheberichts auf Basis der Herstelleraussage „Verätzungen und Farbtonänderungen”; sie ist als Beschreibung zu kennzeichnen und nicht als Zitat. Prüfen, ob die DGUV Regel 108-003 (April 1994, Fassung Oktober 2003) noch gilt oder durch die ASR A1.5/1,2 „Fußböden” in Teilen überholt ist. Herausgeber und Datum der Reinigungsempfehlung für Bodenbeschichtungen (Rutschhemmung, Pflegeversiegelung) sind im Dokument nicht genannt; diese Fundstelle ist zu ersetzen. Das Merkblatt TMB 17 ist eine österreichische Verbandsquelle; prüfen, ob für Deutschland eine gleichwertige vorliegt — insbesondere das Merkblatt „Reinigen, Schützen, Pflegen” des Fachverbandes Fliesen und Naturstein. Die BIV-Richtlinie „Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk” datiert auf August 2001; prüfen, ob eine neuere Fassung vorliegt.

Querverweise: Kapitel 4 (pH-Wert, Reserve, Produktgruppen) · Kapitel 5 (Beläge und ihre Grenzen, Linoleum-Widerspruch, Shading) · Kapitel 7 (Schutz- und Pflegeschichten, Grundreinigung, Aushärtung) · Kapitel 8 (Glas, Sanitärkeramik, Edelstahl im Detail) · Kapitel 9 (was in der Flasche ist) · Kapitel 10 (was nie zusammenkommen darf) · Kapitel 11 (Betriebsanweisung, Unterweisung, Gefahrstoffrecht) · Kapitel 14 (Pads, Maschinen, Hochdruck) · Vom Auftrag zum Unternehmen, Kapitel 9 (kaufmännische und haftungsrechtliche Seite eines Schadensfalls)

Allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Arbeitsschutzberatung. Stand dieses Kapitels: 9. Oktober 2026.


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