meinreinigungsunternehmenKontakt aufnehmen ↗
Menü

PRAXISREIHE · BAND 3 · KAPITEL 8

8 — Subunternehmer und Partneraufträge

Von Salih Daglar · Vollständiger Buchtext · etwa 13 Minuten Lesezeit

Alle Kapitel dieses Buches →

Die Frage dieses Kapitels: Soll ich für andere arbeiten, und was muss ich dabei absichern?

Es gibt zwei Richtungen in diesem Kapitel, und sie haben völlig verschiedene Risiken. Du kannst für einen anderen Betrieb arbeiten, oder du kannst einen anderen Betrieb für dich arbeiten lassen. Ich behandle beide, weil die meisten irgendwann beides tun.

Teil 1: Du arbeitest als Subunternehmer

Was dafür spricht

  • Sofort Arbeit, ohne Akquise. Das ist am Anfang viel wert.
  • Du lernst die Abläufe eines professionell geführten Objekts kennen.
  • Planbare Auslastung, solange der Auftrag läuft.

Was dagegen spricht

  • Der Preis. Eine allgemeingültige Spanne für Subunternehmerpreise nenne ich dir nicht — sie hängt von Leistungsart, Objekt, Region und Auftraggeber ab, und ich habe dafür keine belastbare Erhebung. Die einzige Zahl, die dich wirklich interessiert, ist dein eigener Kostensatz je geleisteter Stunde aus Kapitel 10 von „Aus Anfragen werden Aufträge”. Rechne jedes Angebot dagegen. Liegt der angebotene Preis darunter, zahlst du drauf — unabhängig davon, was in der Branche angeblich üblich ist.
  • Du bist wirtschaftlich abhängig. Wenn ein großer Teil deines Umsatzes an einem Auftraggeber hängt, kann dich dessen Entscheidung hart treffen, auch wenn sie vertragsgemäß ist. Ob und wie ein Auftrag beendet werden kann, steht im Vertrag und in der dort vereinbarten Kündigungsregelung — das ist der Punkt, den du vor der Unterschrift liest, nicht hinterher.
  • Kein Kontakt zum Endkunden. Du lernst nicht, selbst zu verkaufen.
  • Der Wettbewerb um diese Aufträge geht über den Preis. Du landest in einem Markt, in dem der Billigste gewinnt.

Abbildung zum Kapitel 8 — Subunternehmer und Partneraufträge

Die Rechnung, die du vorher machst

Rechenbeispiel, frei gewählte Annahmen, netto. Dein Kostensatz je geleisteter Stunde liegt bei 26 Euro — Tariflohn Lohngruppe 1, dazu Arbeitgeberanteile, bezahlte Ausfallzeiten und unproduktive Zeit. Der angebotene Subunternehmerpreis beträgt 24 Euro. Du zahlst zwei Euro je Stunde drauf, bevor ein einziger Gemeinkostenanteil gedeckt ist.

Und jetzt der Gedanke, den du weiterdenken musst: Warum kann der andere Betrieb 24 Euro bieten? Er hat dieselben Tarifkosten wie du. Entweder er verzichtet auf seine Marge — das tut niemand dauerhaft — oder er zahlt selbst nicht nach Tarif. Beides ist ein Warnsignal, keines ist ein Schnäppchen.1

Es gibt Fälle, in denen die Rechnung aufgeht: Du arbeitest selbst mit, du hast Leerkapazität, die ohnehin bezahlt wird, oder das Objekt liegt auf einer Tour, die du ohnehin fährst. Dann rechnest du es als Deckungsbeitrag, nicht als Vollkostenauftrag — und du weißt, dass es ein Übergang ist.

Die sechs Prüfpunkte vor der Zusage

1. Firma prüfen. Stimmen Name, Anschrift, Handelsregistereintrag und Vertragspartner überein? Wer genau unterschreibt?

2. Leistung festhalten. Welche Räume, welche Aufgaben, welche Zeiten, welche Nachweise? Ein Auftrag „Unterhaltsreinigung im Objekt X” ist keine Leistungsbeschreibung.

3. Preis rechnen. Sind Wege, Material, Vertretung und Verwaltung gedeckt? Wer stellt das Verbrauchsmaterial?

4. Zahlung klären. Welches Zahlungsziel? Wer bestätigt die geleistete Arbeit, und womit? Ohne Leistungsnachweis gibt es später Streit über jede Stunde.

5. Verantwortung klären. Was gilt bei Schäden, Reklamationen, Ausfällen? Wer haftet gegenüber dem Endkunden? Wie wird gekündigt?

6. Unterlagen prüfen. Welche Nachweise und Versicherungen werden verlangt, und bis wann?2

Abbildung zum Kapitel 8 — Subunternehmer und Partneraufträge

Die Warnzeichen

Sei vorsichtig bei hohen Vorabgebühren für angeblich sichere Aufträge, bei unklaren Firmenangaben, bei starkem Zeitdruck und bei mündlichen Zusagen, die nicht schriftlich bestätigt werden. Ein Partnergesuch belegt noch keinen seriösen oder rentablen Auftrag.

Die Falle: Scheinselbstständigkeit

Das ist der Punkt, an dem es nicht mehr um Geld geht, sondern um deine Existenz.

Ob eine Tätigkeit selbstständig ist, entscheidet nicht der Vertrag, sondern die tatsächliche Zusammenarbeit. Ein Vertrag mit der Überschrift „Subunternehmervertrag” klärt den Status nicht.

Worauf es ankommt: Bekommst du Weisungen zu Zeit, Ort und Art der Ausführung? Bist du in fremde Abläufe eingebunden? Trittst du gegenüber dem Endkunden als eigener Betrieb auf oder in fremder Kleidung? Trägst du unternehmerisches Risiko? Hast du eigene Betriebsmittel?3

Ein häufiges Missverständnis: Nur einen Auftraggeber zu haben, macht dich nicht automatisch scheinselbstständig. Die Zahl der Kunden allein entscheidet das nicht. Daneben gibt es aber eine zweite, davon getrennte Frage: Für Selbstständige mit nur einem Auftraggeber kann eine eigene Rentenversicherungspflicht bestehen.4 Das sind zwei verschiedene Dinge, und beide können zutreffen.

Was du tun kannst: Bei Zweifeln gibt es das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.5 Es klärt verbindlich, ob du selbstständig bist oder angestellt. Es ist kostenlos, und du kannst es selbst anstoßen, ohne deinen Auftraggeber vorher zu fragen.

Warum du das ernst nimmst: Wird nachträglich eine Beschäftigung festgestellt, werden Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachgefordert — und zwar vom Auftraggeber, aber mit Folgen für beide Seiten.

Abbildung zum Kapitel 8 — Subunternehmer und Partneraufträge

Der Ausstiegsplan

Wenn du als Subunternehmer anfängst, fang am selben Tag mit dem Ausstieg an.

Die Regel: Jeden Monat ein eigener Kunde. Nicht „wenn Zeit ist” — jeden Monat, mit fester Zeit im Kalender.

Warum das so wichtig ist: Wer drei Jahre als Subunternehmer arbeitet, hat drei Jahre lang keinen einzigen eigenen Kunden gewonnen, keine eigene Sichtbarkeit aufgebaut und nicht gelernt zu verkaufen. Danach steht er wieder am Anfang, nur drei Jahre älter.

Miss deine Abhängigkeit monatlich: Welcher Anteil deines Umsatzes kommt von einem einzigen Auftraggeber? Schreib ein Ziel auf. Zum Beispiel: von 61 Prozent auf unter 40 Prozent in zwölf Monaten. Ohne Zahl passiert nichts.6

Teil 2: Du beauftragst einen Subunternehmer

Die umgekehrte Richtung. Du hast einen Auftrag gewonnen, den du allein nicht leisten kannst.

Die vier Regeln

1. Nur mit schriftlichem Vertrag. Leistung, Zeiten, Preis, Nachweise, Haftung, Kündigung.

2. Nur mit geprüften Nachweisen. Gewerbeanmeldung, Betriebshaftpflicht, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Einzugsstelle, Nachweis der Berufsgenossenschaft, Erklärung zu Mindestlohn und Branchenmindestlohn. Und: mit Ablaufdatum im Kalender. Ein Nachweis von vor zwei Jahren ist kein Nachweis.

3. Nur zu einem Preis, der Tariflohn trägt. Das ist nicht Nettigkeit, das ist Eigenschutz. Dazu gleich mehr.

4. Du bleibst gegenüber deinem Kunden verantwortlich. Wenn der Subunternehmer nicht kommt, hat dein Kunde ein Problem mit dir, nicht mit ihm.

Abbildung zum Kapitel 8 — Subunternehmer und Partneraufträge

Warum du beim Preis nicht sparen darfst

Das ist nicht nur Kalkulation, das ist Haftung. Und es ist der Abschnitt, den du zweimal liest.

Die Auftraggeberhaftung für den Mindestlohn. § 14 AEntG verpflichtet einen Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für die Mindestentgelte der Arbeitnehmer dieses Nachunternehmers wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.7 Über § 13 MiLoG gilt diese Regel auch für den gesetzlichen Mindestlohn.8 Drei Dinge daran solltest du wirklich verstanden haben:

  1. Sie ist verschuldensunabhängig. Es kommt nicht darauf an, ob du etwas gewusst, geahnt oder fahrlässig übersehen hast. Es genügt, dass der Nachunternehmer nicht gezahlt hat.
  2. Der Arbeitnehmer kann direkt dich verklagen. Er muss nicht erst seinen eigenen Arbeitgeber in Anspruch nehmen und dort scheitern. Er kann sich den Bürgen aussuchen, und das ist in der Praxis der, bei dem Geld zu holen ist.
  3. Sie reicht die Kette hinunter. Auch Nachunternehmer deines Nachunternehmers können erfasst sein.

Was unterschriebene Erklärungen leisten — und was nicht. Die Mindestlohnerklärung, die du dir von jedem Subunternehmer geben lässt, ist ein Auswahl- und Regressinstrument: Sie hilft dir bei der Auswahl, sie dokumentiert deine Sorgfalt, und sie gibt dir eine Grundlage, dir im Innenverhältnis das zurückzuholen, was du als Bürge zahlen musstest. Eine Haftungsbefreiung ist sie nicht. Wer glaubt, mit einem Ordner voller Erklärungen aus der Bürgenhaftung heraus zu sein, hat den Unterschied zwischen Außen- und Innenverhältnis nicht gelesen.

Die eine Entlastung, die es gibt. Nicht jeder, der eine Reinigung einkauft, ist Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der reine Besteller, der eine Leistung für den eigenen Bedarf einkauft und sie nicht selbst am Markt weitergibt, nicht unter diese Auftraggeberhaftung fällt (BAG, Urteil vom 16.10.2019 – 5 AZR 241/18).9 Für dich heißt das genau eines: Wenn du einen Auftrag angenommen hast und ihn durch einen anderen Betrieb ausführen lässt, bist du nicht der reine Besteller. Du bist der Unternehmer in der Kette.

Praktisch heißt das: Wenn du einen Subunternehmer zu einem Preis beauftragst, bei dem er den Branchenmindestlohn nicht zahlen kann, und er zahlt ihn nicht, kann das auf dich zurückfallen — ohne dass dir jemand einen Vorwurf machen muss.

Die Rechnung, die du machst, bevor du beauftragst: Nimm den angebotenen Stundenpreis und prüfe, ob darin Tariflohn, Arbeitgeberanteile, bezahlte Ausfallzeiten, Material und eine Marge Platz haben. Wenn nicht, ist das Angebot kein Schnäppchen, sondern ein Risiko, das du kaufst.

Der Maßstab ist dein eigener Kostensatz, keine Branchenspanne. Wer nach Tarif zahlt, hat dieselben Lohnkosten wie du. Liegt ein Angebot deutlich unter dem Preis, den du selbst bräuchtest, um dieselbe Leistung tariftreu zu erbringen, dann ist das die Stelle, an der du nachfragst: Welche Lohngruppe, wie viele Stunden, welche unproduktive Zeit ist eingerechnet? Eine plausible Antwort gibt es manchmal — Eigenleistung des Inhabers, eine Tour, die ohnehin gefahren wird. Keine Antwort ist selbst die Antwort.

Was der Zoll prüft

Die Gebäudereinigung ist Schwerpunktbranche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Es gibt regelmäßig bundesweite Prüfungen, bei denen nur Reinigungsbetriebe kontrolliert werden. Geprüft wird unter anderem:

  • Sind alle Beschäftigten angemeldet?
  • Wird der Branchenmindestlohn gezahlt?
  • Gibt es vollständige Arbeitszeitaufzeichnungen?
  • Haben ausländische Beschäftigte eine Arbeitserlaubnis?
  • Sind die Subunternehmer echte Unternehmen?

Der letzte Punkt betrifft dich in beiden Richtungen. Wer alles hat, verliert einen halben Tag. Wer etwas davon nicht hat, riskiert Strafen bis in den sechsstelligen Bereich. Die Einzelheiten stehen in Reinigungsfirma gründen, Kapitel 25.10

Abbildung zum Kapitel 8 — Subunternehmer und Partneraufträge

Was mir selbst passiert ist

Autorenerfahrung, anonymisiert. Keine Namen, keine Orte, keine wörtlichen Zitate — ich gebe nur wieder, woran ich mich erinnere.

Ich hatte einen Subunternehmer, mit dem ich zusammenarbeiten wollte. Eine Anfrage kam bei mir herein, sie passte zu seinem Gebiet und zu seinen Leuten, und ich habe ihm beides verschafft: die Anfrage und einen Besichtigungstermin beim Kunden. Er war bei diesem Termin dabei.

Danach hat er dem Kunden parallel ein eigenes Angebot gemacht, rund zehn Prozent unter meinem. Der Kunde hat ihn genommen.

Ich bewerte das hier ausdrücklich nicht als Vertragsbruch. Ob zwischen uns eine Kundenschutzregelung vereinbart war und wie sie genau gelautet hätte, kann ich nicht belegen. Der Kunde durfte frei entscheiden; er hatte zwei Angebote und hat das günstigere genommen. Das ist keine Geschichte über einen Betrüger. Es ist eine Geschichte über Absprachen, die ich nicht getroffen hatte.

Denn das praktische Problem bleibt, völlig unabhängig von der Rechtslage:

  • Kundenzugang. Ich hatte die Anfrage, und ich habe sie weitergegeben, bevor geklärt war, wer gegenüber diesem Kunden auftritt. Wer einmal am Tisch gesessen hat, ist bekannt.
  • Verantwortung beim Ortstermin. Es war nicht festgelegt, wer die Besichtigung führt, wer Fragen beantwortet und wer anschließend kalkuliert. Für den Kunden sahen wir aus wie zwei Anbieter, nicht wie Auftraggeber und Ausführender.
  • Angebotshoheit. Es war nicht vereinbart, dass das Angebot von mir kommt und in welcher Fassung. Also kam eines von ihm.
  • Nachvollziehbare Absprachen. Ich hatte Vertrauen statt zwei Seiten Papier. Vertrauen ist eine gute Grundlage und ein schlechter Nachweis.
  • Abhängigkeit. Wer Aufträge aus der Hand gibt, bevor die Rollen geklärt sind, gibt mehr aus der Hand als die Arbeit.

Wie du das vorher klärst, ohne die Zusammenarbeit zu ersticken: Erkläre vor dem Termin dem Partner und dem Kunden, wer hier wofür zuständig ist. Vereinbare schriftlich, wer besichtigt, kalkuliert, anbietet und Reklamationen bearbeitet. Gib Informationen nur in dem Umfang weiter, den die Zusammenarbeit braucht. Begleite erste gemeinsame Projekte enger und frag den Kunden hinterher, wie es für ihn war. Halte Angebotsversion, Absender und nächste Schritte nachvollziehbar.

Und wenn du von einem Parallelangebot erfährst: erst den Sachverhalt klären, mit den Nachrichten, die du tatsächlich hast. Den Kunden sachlich nach seinem Stand fragen, nicht unter Druck setzen. Den Partner zur Erklärung auffordern. Wirtschaftlichen Schaden und vertragliche Möglichkeiten prüfen, bei Bedarf mit fachlicher Hilfe. Keine öffentliche Beschuldigung auf Basis eines Gerüchts — und danach entscheiden, ob die Zusammenarbeit noch tragfähig ist.

Eine Kundenschutzregel darf dabei nicht bedeuten, dass der Kunde keine freie Wahl mehr hat. Eine überbreite Klausel löst das Problem auch nicht; was hilft, ist die Kombination aus klaren Rollen, einer passenden Vereinbarung, guter Leistung und Kommunikation, die der Kunde versteht.

Am Ende hatte er den Kunden und ich eine Fortbildung, für die ich mich nicht angemeldet hatte.

Partneraufträge zwischen Gleichen

Es gibt eine dritte Form, die weder Subunternehmertum noch Konkurrenz ist: die Zusammenarbeit zwischen zwei Betrieben auf Augenhöhe.

Wie das aussieht: Ein Kollege bekommt eine Anfrage außerhalb seines Gebiets und gibt sie weiter. Du gibst eine Anfrage weiter, die zu groß für dich ist. Ihr vertretet euch gegenseitig bei Ausfällen. Ihr teilt euch eine Maschine, die keiner allein auslastet.

Was das von Subunternehmertum unterscheidet: Der Kunde ist der Kunde desjenigen, der ihn betreut. Es gibt keine Weisung, keine Abhängigkeit, keine Marge auf fremder Arbeit.

Was du festhältst: Wer wen wann empfohlen hat, und wie ihr es haltet, wenn einer häufiger gibt als der andere. Eine Partnerschaft, in der nur einer gibt, endet von allein.

Wo du vorsichtig sein musst: Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern sind unzulässig. Über Gebiete, Preise oder Kunden wird nicht „abgestimmt”. Weiterempfehlung und Vertretung sind etwas anderes als Absprache — aber die Grenze solltest du kennen.

Abbildung zum Kapitel 8 — Subunternehmer und Partneraufträge

Die Beispielbetriebe

Alle drei sind frei erfunden. Die Zahlen sind gewählte Annahmen.

Dilan Acar, Dresden, nebenberuflich. Für sie kann ein Subunternehmerauftrag ein Einstieg sein — sie arbeitet selbst, hat keine Lohnkosten für Dritte, und lernt die Abläufe. Aber: nur mit schriftlichem Vertrag, und mit dem festen Vorsatz, bis zum vierten Monat einen eigenen Kunden zu haben.

Hoffmann Gebäudereinigung, Osnabrück. Er hat sechs Teilzeitkräfte nach Tarif. Für ihn rechnet sich kein Auftrag unter seinem Kostensatz, auch nicht zur Auslastung. Wenn er Subunternehmer beauftragt, prüft er die Nachweise mit Ablaufdatum und rechnet nach, ob der Preis Tariflohn trägt.

Novak Gebäudeservice, Mannheim. Ihr Problem ist dieses Kapitel: 61 Prozent ihres Umsatzes hängen an einem Generalunternehmer. Sie macht zwei Dinge gleichzeitig. Sie kündigt nicht — das wäre existenzgefährdend. Und sie setzt sich ein Ziel mit Datum: unter 40 Prozent in zwölf Monaten, über eigene Gewerbekunden und öffentliche Direktaufträge. Jeden Monat misst sie den Anteil.

Deine nächste Aufgabe

  1. Rechne deinen Kostensatz je geleisteter Stunde aus und vergleich ihn mit jedem Subunternehmerangebot, das dir vorliegt.
  2. Miss deine Kundenkonzentration: Welcher Anteil deines Umsatzes kommt vom größten Auftraggeber? Wenn er über 30 Prozent liegt, schreib ein Ziel mit Datum auf.
  3. Wenn du als Subunternehmer arbeitest: Blocke ab dieser Woche feste Zeit für eigene Akquise. Jeden Monat ein eigener Kunde.
  4. Wenn du Subunternehmer beauftragst: Leg einen Nachweisordner je Partner an, mit Ablaufdaten im Kalender.
  5. Bei Zweifeln am Status: Informiere dich über das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Zu diesem Kapitel

Vor Drucklegung zu prüfen: der Branchenmindestlohn ab 1.1.2027, der Wortlaut von § 14 AEntG und § 13 MiLoG, die Fundstelle und der Leitsatz von BAG 5 AZR 241/18 sowie der Stand des Statusfeststellungsverfahrens. Die geschilderte eigene Erfahrung ist anonymisiert und enthält keine Bewertung der damaligen Vertragslage.

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine konkrete Zusammenarbeit selbstständig ist, kann nur im Einzelfall geklärt werden.


5 Bücher10 %bis zu 50 %

Lesen lohnt sich. Auch bei R Ultimate.

Diese fünf Titel zählen: Für Neukunden gibt jedes Buch 10 % auf die Paketgebühr von Starter, Business oder Premium im ersten Jahr. Einrichtung, Enterprise und Zusatzkosten sind ausgenommen.

Deinen Buchvorteil berechnen
Vier Praxisbände vollständig online lesen – mit Kapiteln, Beispielen und Abbildungen.Ausgaben & Bezugsquellen

Verstehen. Einsetzen. Durchrechnen.

Was bedeutet das für deinen Betrieb?

Vom Interesse zum passenden Auftrag.
  1. Gefunden werden

    Die richtige Zielgruppe mit einem verständlichen Angebot erreichen.

  2. Bedarf klären

    Anfrage, Besichtigung und Angebot mit klaren nächsten Schritten führen.

  3. Verlässlich liefern

    Wirtschaftlich passende Aufträge gewinnen und sauber übergeben.

Vertrieb vom Ziel rückwärtsWie viele passende Anfragen brauchst du rechnerisch?

Frei gewählte Beispielwerte. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen. Leere Felder werden nicht als null gerechnet.

Für das interaktive Ergebnis bitte JavaScript aktivieren. Den Rechenweg findest du direkt darunter.

Rechenweg & Annahmen

Benötigte Angebote = Auftragsziel ÷ Abschlussquote, aufgerundet. Benötigte Anfragen = Angebote ÷ Angebotsquote, aufgerundet.

Quoten aus deinem eigenen Verlauf messen. Diese Beispielwerte sind keine Prognose. Eine Anfrage ist kein Auftrag; keine Annahme über Werbeerlaubnis oder gekaufte Kontakte.

Alle Rechner und Rechenwege ansehen →

Persönlich für dich da

Eine Frage?
Wir hören zu.

Salih Daglar
Salih Daglar*Unternehmer & Gründer

Rebecca & Ivonna sind auch für dich da.

Rebecca*
Ivonna*

Unser Team →

Schreib uns ein paar Zeilen.

Ich möchte mehr erzählen

Hier ist Platz für dein Vorhaben. Alle weiteren Angaben sind freiwillig.

Du prüfst den Entwurf und sendest ihn in deinem Mailprogramm. * Pflichtfelder. Datenschutz

Telefon, Büro & Kontakt →